Ansuchen für die Abwicklung von Schäden durch große Beutegreifer
Allgemeine Information
Das Land Tirol ist bestrebt, alle mit dem Wiederauftreten der großen Beutegreifer verbundenen Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang werden Sie – als unmittelbar Betroffener bzw. Betroffene – höflich um Ihre Mithilfe ersucht, damit wir einen möglichst raschen und reibungslosen Ablauf gewährleisten können.
Voraussetzungen
Für die Abgeltung von Schäden durch große Beutegreifer bedarf es einer sachkundigen Untersuchung (Riss- bzw. Schadenerhebung) durch den zuständigen Amtstierarzt und der Erstellung eines Gutachtens. Voraussetzung für die Schadenabgeltung ist eine umgehende Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und das Ausfüllen sowie fristgerechte Einbringen des entsprechenden Schadenformulars.
Fristen
Das Ansuchen muss, zusammen mit den notwendigen Unterlagen (siehe Punkt Erforderliche Unterlagen) innerhalb von zwei Monaten
- nach Schadeneintritt bzw.
- bei abgängigen Tieren nach dem Almabtrieb bzw.
- bei der Förderung der Futterkosten nach erfolgtem vorzeitigem Almabtrieb (Beachte die Meldeverpflichtung laut Richtlinie),
jedenfalls jedoch bis 1. Dezember einlangen.
Eine verspätete Antragstellung, deren Auszahlung am Ende des Haushaltsjahres erfolgen würde, kann nur berücksichtigt werden, wenn sie im selben Haushaltsjahr bis spätestens 1. Dezember erfolgt und sofern am Ende des Haushaltsjahres ausreichend Budgetmittel vorhanden sind. Findet das Schadereignis nach dem 15. November eines Jahres statt, so kann ein entsprechender Antrag im Folgejahr berücksichtigt werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Bestandsregister (Tierliste gemäß SZ-Online, Rinderdatenbank oder händisch geführtes Bestandsregister mit allen erforderlichen Informationen)
- Herdebuchauszug (nur für betroffene Zuchttiere erforderlich)
- ggf. Rechnung tierärztliche Behandlungskosten
- ggf. Bilddokumentation Sachschaden durch Bär
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.