Ansuchen um Förderung von Sportstätten
Allgemeine Information
Aus dem Tiroler Sportförderungsfonds werden u.a. Tiroler Sportvereinen und Juristischen Personen (mehrheitlich in öffentlicher Hand, nicht gewinnorientiert) Zuschüsse für den Neu-, Aus- und Umbau bzw. die Sanierung von Sportstätten gewährt.
Voraussetzungen
- Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Tiroler Sportstättenstrategieplanes 2020
- Einhaltung der Handlungsempfehlungen und Richtlinien des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS)
- Eigentümer am Grundstück oder Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer über mindestens 15 Jahre
- Ausübung einer anerkannten Sportart (Nutzung durch organisierten Sport)
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Bei Einreichung:
- Kostenvoranschläge oder Gesamtkosten sowie Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (lautend auf den Förderungsnehmer)
- Gesamt- und Detailpläne
- Foto/s der Sportstätte (optional)
- Pachtvertrag (verpflichtend, wenn Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist)
- Stellungnahme der ÖISS – Außenstelle Tirol (optional / Einzelfall)
- Nutzungs-/Belegungsplan (optional/Einzelfall)
- Lichtplanung / Projektbeschreibung (nur bei Förderung von LED-Flutlichtanlage)
- Bestätigung des Fachplanungsunternehmens (nur bei Förderung von LED-Flutlichtanlage)
Bei Erstansuchen des Antragstellers werden folgende Unterlagen erforderlich:
- Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug, Statuten und Bankbestätigung
Nach erfolgter Förderzusage und Umsetzung
- Gesamtkosten belegt durch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen lautend auf den Förderungsnehmer (Verwendungsnachweis)
- Allenfalls Daten zur Eintragung im Tiroler Sportinformationssystem
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Auf die Gewährung von Förderungen nach dem Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 besteht kein Rechtsanspruch. (§ 5 Abs 2 Gesetz vom 11.Oktober 2006 über die Förderung des Sports in Tirol)
Zum Formular
Ansuchen um Förderung von Sportstätten (Fristen beachten)