Ansuchen um Zulassung zur Tiroler Jungjägerprüfung
Allgemeine Informationen
Anmeldung zur Zulassung zur Jungjägerprüfung.
Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr (Ausnahme: Berufsjägerlehrling – vollendetes 16. Lebensjahr)
- Absolvierter Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes („Jungjägerkurs“) oder gleichwertige Ausbildung
Fristen
- Ansuchen sind bis 8 Wochen vor dem ersten Prüfungstag eines jeden Jahres einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
- optional: Nachweis des akademischen Grades
Kosten
Für das Ansuchen um Zulassung zur Tiroler Jungjägerprüfung entstehen nach dem Gebührengesetz folgende Kosten, welche bei einer Antragstellung mit Signatur mittels ID Austria nach § 11 Abs. 3 Gebührengesetz einer Ermäßigung von 40 % unterliegen:
€ 14,30 Stempelgebühr für Antrag (bei signierten Anträgen € 8,60)
€ 3,90 Stempelgebühr pro Beilage (maximal € 21,80) (bei signierten Anträgen € 2,30, maximal € 13,10 )
Weiters entstehen für den Antrag:
€ 5,00 Verwaltungsabgabe
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 28a TJG 2004
- § 3ff Erste Durchführungsverordnung zum TJG 2004