Ansuchen Wohnbeihilfe
Allgemeine Information
Das Land Tirol gewährt an natürliche Personen eine Wohnbeihilfe zur Milderung der Belastung durch den Wohnungsaufwand. Für die Antragstellung muss der Antragsteller oder der Bevollmächtigte über eine ID-Austria verfügen.
Voraussetzungen
Eine Wohnbeihilfe wird an österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen als Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung gewährt. An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben. Das Wohnobjekt (Reihen-, Doppel-, Mehrfamilienwohnhaus; Eigentums- oder Mietwohnung) muss im Regelfall in verdichteter Bauweise errichtet und durch einen Wohnbauförderungskredit gefördert worden sein.
Fristen
Ansuchen auf Gewährung einer Wohnbeihilfe können frühestens 3 Monate vor der voraussichtlichen Fertigstellung des Vorhabens eingereicht werden. Eine kontinuierliche Weitergewährung einer Beihilfe kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann erfolgen, wenn spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Auslaufen der vorhergehenden Beihilfe um die Weitergewährung angesucht wird.
Zuständige Stelle
Der Antrag wird automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet (Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Wohnbauförderung, Bezirkshauptmannschaft).
Erforderliche Unterlagen
Einkommensnachweise vom Antragsteller und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Jahreslohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahres
- Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres
- Bestätigung über Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld), geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mindestsicherung (Sozialhilfe), Mitversicherung udgl.
- Bestätigung über Unterhalts-/ Alimentationszahlungen (z.B. Kontoauszug)
Rückzahlungsnachweise (aktuelle Belege)
- (Miet-)Vorschreibung vom Bauträger bzw. von der Hausverwaltung
- Bankkredit (nur bei Eigentumswohnungen / Reihenhaus)
- aktuelle Zinssatzbestätigung für Bankkredit (nur bei Eigentumswohnungen / Reihenhaus)
Zusätzliche Einreichunterlagen (werden nur beim ersten Ansuchen benötigt)
- Schuld- und Pfandbestellungsurkunden aller Bankkredite (nur bei Eigentumswohnungen / Reihenhaus und nur beim ersten Ansuchen)
Nachweis über die Minderung der Erwerbsfähigkeit
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Zum Formular
Ansuchen Wohnbeihilfe (ID-Austria erforderlich)