Ansuchen zur Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen
Allgemeine Information
Im Rahmen der Energiestrategie Tirol 2050 des Landes Tirols sollen bei Neubau und Sanierung jährlich rund 21 Gigawattstunden Energie aus Umweltwärme kommen. In Tirol werden jährlich rund 1.700 neue Gebäude und 6.000 Wohneinheiten errichtet.
Die Wärmepumpe ist eine Schlüsseltechnologie für mehr Energieeffizienz, sowohl für den Neubau als auch die Sanierung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden.
Durch diese umweltschonende und nachhaltige Technologie zur Erreichung der Zielvorgaben soll die Neuanschaffung von Wärmepumpen bei privaten Einfamilienhäusern gefördert werden. Besonderes Augenmerk wird bei der Landesförderung auf die Erreichung von Qualitätskriterien gelegt, welche aus dem Energieausweis abgeleitet werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.
Voraussetzungen
- Umsetzung einer förderfähigen, richtlinienkonformen Wärmepumpentechnologie und –Anlage innerhalb des Förderzeitraums
- Vorlauftemperatur des Heizsystems maximal 40°C
Fristen
- Inbetriebnahme der Wärmepumpe laut Richtlinie zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2024
- Auszahlungen ab 01. Januar 2024
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Die Einreichung des Förderansuchens erfolgt mittels Online-Formular nach Inbetriebnahme der Anlage.
Dem Onlineformular sind folgende Beilagen anzuhängen:
- Erklärung des Fachunternehmens
- Gesamter Energieausweis (nach aktuellen Bestimmungen gemäß Tiroler Bauordnung §23 TBO in Verbindung mit § 34 Technische Bauvorschriften, Anlage 6a)
- Rechnungen (Schlussrechnungen)
- Überweisungsbestätigung(en) - IBAN muss ident sein, Ausnahme Baukonto mit Vorlage einer Bankbestätigung
- Baubewilligung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Tiroler Fördertransparenzgesetz