Antrag auf Fördermittel für Maßnahmen der Dorferneuerung (Architekturwettbewerb)
Allgemeine Information
Die Geschäftsstelle für Dorferneuerung und Lokale Agenda 21 fördert Projekte welche zur Stärkung und Erneuerung einer funktionsfähigen Wohn-, Wirtschafts- und Sozialkultur in Tiroler Gemeinden dienen. Die Dorferneuerung unterstützt in Gemeinden und Regionen die künftige Entwicklung und stärkt den ländlichen Raum in seiner Gesamtheit. Im Rahmen der Dorferneuerung können unter anderem Konzepte, Planungen, Projektumsetzungen und Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 14 Wochentage vor der jeweiligen Landesbeiratssitzung einzubringen. Hier finden Sie die Termine der nächsten Landesbeiratssitzungen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Für das Befüllen des Antrags werden jedenfalls folgende Unterlagen benötigt:
- kurze Projektbeschreibung
- Grundstücksnummern des Planungsareals
- Gemeinderatsbeschluss zum beabsichtigten Projekt (kann nachgereicht werden)
- Bildmaterial
Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Generelle Richtlinien der Dorferneuerung
- Richtlinie für die Förderung von Revitalisierungsmaßnahmen in Tiroler Dörfern
- Statuten des Tiroler Gestaltungsbeirates
- Richtlinie des Landes Tirol zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projekten
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit der öffentlichen Mittel. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.