Antrag auf Zuerkennung einer Schul- oder Heimbeihilfe aus der Landesgedächtnisstiftung
Allgemeine Informationen
Da das Beihilfenwesen des Bundes (Bildungsdirektion für Tirol, Land Tirol - Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen u. Landwirtschaftsrecht bzw. das für Bildung zuständige Bundesministerium) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen erst ab der 9. Schulstufe Heimbeihilfen und ab der 10. Schulstufe Schulbeihilfen vorsieht, werden im Rahmen des Stipendienwesens der Landesgedächtnisstiftung oder des Landes Tirol in bestimmten Fällen schulische Ausbildungen finanziell unterstützt. Das Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung bzw. das Land Tirol prüft unter Berücksichtigung sozialer Kriterien die Zuerkennung von Stipendien an Schüler*innen, die sozial bedürftig sind und in der Regel keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung der zuständigen Bundesstellen haben.
Voraussetzungen
- Schulbeihilfen werden primär für SchülerInnen der 9. Schulstufe (1. Klasse Oberstufe) bereitgestellt. Anträge für SchülerInnen ab der 10. Schulstufe können nur nach Vorlage eines Negativbescheides der primär zuständigen Bundesstellen (Bildungsdirektion für Tirol, Land Tirol – Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen u. Landwirtschaftsrecht oder das für Bildung zuständige Bundesministerium) bearbeitet werden.
- Heimbeihilfen für SchülerInnen ab der 9. Schulstufe (1. Klasse Oberstufe) können nur nach Vorlage eines Negativbescheides der primär zuständigen Bundesstellen (Bildungsdirektion für Tirol, Land Tirol - Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen u. Landwirtschaftsrecht oder das für Bildung zuständige Bundesministerium) bereitgestellt werden.
- InternatsschülerInnen der 5.-8. Schulstufe (Heimbeihilfe)
Das erzielte Familieneinkommen oder das vom Förderwerber erzielte Einkommen darf die - im Informationsblatt zur Einkommensberechnung angeführten Obergrenzen – nicht übersteigen.
Höchsteintrittsalter: 30 Jahre
Fristen
Ansuchen können bis zum 30. April des jeweiligen Schuljahres eingebracht werden. Bei Vorliegen eines außerordentlichen Härtefalls können Ansuchen bis zum Ende eines Schuljahres eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelle Schulbesuchsbestätigung
- Aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- ggf. Internatsbestätigung inkl. Kostenaufstellung durch die Heimleitung (ab der 9. Schulstufe inkl. Negativbescheid Heimbeihilfe)
- ggf. Negativbescheid Schulbeihilfe (ab der 10. Schulstufe bzw. 2. Klasse Oberstufe)
- ggf. Aktueller Einheitswertbescheid (bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Antrag auf Zuerkennung einer Schul- oder Heimbeihilfe aus der Landesgedächtnisstiftung (Fristen beachten)