Antrag Tiroler Gestaltungsbeirat
Allgemeine Informationen
Der Tiroler Gestaltungsbeirat berät und unterstützt die Gemeinden und das Land Tirol in städtebaulichen, landschaftsgestalterischen und architektonischen Fragen. Er trägt dazu bei dass bestehende Qualitäten erhalten bleiben und Defizite verbessert werden können. Das internationale Fachgremium gibt auf Ersuchen von Gemeinden oder dem Land Tirol zu aktuellen Fragestellungen qualitative Empfehlungen ab.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 14 Wochentage vor dem jeweiligen Termin des Gestaltungsbeirates einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgenden Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Übersichtsplan / Lageplan
- Umgebungsfotos
- Gegebenenfalls projektrelevante Pläne
- Gegebenenfalls Modellfotos
- Gegebenenfalls eine Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes
- Gegebenenfalls eine raumordnungsfachliche Stellungnahme des Landes Tirol
- Gegebenenfalls Gutachten und Stellungnahmen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Statuten des Gestaltungsbeirates des Landes Tirol
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beratung des Tiroler Gestaltungsbeirates.