Ausbildungsbeihilfe
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt
- bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer 35 % des Einkommensverlustes, maximal monatlich € 350,00,
- bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer 30 % des Einkommensverlustes, maximal monatlich € 300,00,
- Für Wiedereinsteiger/innen beträgt die Förderung monatlich € 150,00.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein. Eine Auszahlung der letzten drei Förderraten erfolgt nur, wenn die Ausbildung noch aufrecht ist. Dies ist durch einen Folgeantrag oder eine Bestätigung des Bildungsinstitutes nachzuweisen.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein:
- Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben,
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben,
- Wiedereinsteiger/innen.
Förderungen werden nur vergeben, wenn die Bildungsmaßnahme, die Anlass für den Förderantrag ist,
- mindestens 15 Wochenstunden beträgt oder eine vergleichbare zeitliche Belastung aufweist und
- mindestens 2 Monate und maximal 3 Jahre dauert.
Fristen
Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beginn der der Förderung zu Grunde liegenden Bildungsmaßnahme einzureichen. Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgenden Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Nachweis über die Versicherungszeiten (z.B. Versicherungsdatenauszug TGKK)
- Anmeldebestätigung des Bildungsinstitutes als Scan
- Nachweis über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen
- Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Einkommensnachweis des Antragstellers/der Antragstellerin über das Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Bildungsmaßnahme (Monatslohnzettel)
- Einkommensnachweis des Antragstellers/der Antragstellerin über das Nettoeinkommen nach Beginn der Bildungsmaßnahme (Monatslohnzettel)
- Bestätigung des/r Arbeitgeber/in über die Aufgrund der Bildungsmaßnahme erfolgte Beendigung, Reduzierung und Karenzierung des Arbeitsverhältnisses
- Sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des/r Arbeitgebers/in über ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Nachweis über einen Bezug aus der österr. Arbeitslosenversicherung
Kosten
Für die Antragstellsung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: