Begabtenförderung für Lehrlinge
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.
Die Basisförderung beträgt € 100,00 und wird für den schulischen Erfolg gewährt.
Die Zusatzförderung wird nur zusätzlich zur Basisförderung gewährt. Folgende Zusatzförderungen sind möglich:
- € 50,00 oder € 100,00 für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb,
- € 70,00 für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung,
- € 70,00 für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt mit Ende des Lehrjahres, für das angesucht wurde.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein
- Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr oder
- außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg).
Fristen
Der Antrag ist binnen einem Monat nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgenden Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Lehr- oder Ausbildungsvertrag als Scan
- Aktuelles Berufsschulzeugnis als Scan
- Nachweis über das Goldene Leistungsabzeichen der Wirtschaftskammer Tirol als Scan
- Nachweis über die Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung als Scan
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: