Erhaltung des Sport- und Geschäftsbetriebes
Allgemeine Information
Mit der Erhaltung des Sport- und Geschäftsbetriebes können allgemeine Sportaktivitäten, Sportprojekte bzw. sportfördernde Maßnahmen unterstützt werden, die nicht über andere Förderaktionen Fördermittel erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden
- Sportvereine
- Sport-Dachverbände
- Sport-Fachverbände
- Gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung
mit Sitz in Tirol. Zudem müssen die jeweils gültigen Anti-Doping Bestimmungen eingehalten werden.
Fristen
Um die Erhaltung des Sport- und Geschäftsbetriebes kann während des gesamten Kalenderjahres angesucht werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind gem. der Förderrichtlinie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge, Projektbeschreibungen, u. ä.) beizufügen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.