Förderansuchen Brüssel-Exkursion für Bildungseinrichtungen
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel - Förderungen für Tiroler Schulklassen, Hochschuleinrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen aus den unten angeführten Bereichen für Fahrten zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel. Diese Förderung ist verbunden mit einem verpflichtenden Besuch der Vertretung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino in Brüssel, um damit auch Erkenntnisse der euroregionalen Zusammenarbeit in Brüssel durch das Land Tirol zu gewinnen.
Durch die Exkursion soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein besseres Verständnis der europäischen Zusammenhänge in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft und der Bedeutung der europäischen Integration für Tirol ermöglicht werden. Jugendliche und junge Erwachsene sollen befähigt werden, die europäische Dimension in verschiedensten Lebensbereichen zu erkennen und sie für sich nutzbar zu machen.
Folgende Bereiche kommen für eine Förderung in Frage:
- AHS (Allgemeinbildende Höhere Schulen)
- BHS (Berufsbildende Höhere Schulen wie z.B. HTL, BHAK/BHAS)
- MS (Mittelschulen)
- PTS (Polytechnische Schulen)
- FBS (Fachberufsschulen in Tirol)
- Hochschuleinrichtungen (z.B. Universitäten, Fachhochschulen)
- Sonstige Bildungseinrichtungen
Allgemeine Programmempfehlungen zur Städtereise in Brüssel
Voraussetzungen
Als Förderbedingungen werden die nachstehenden Voraussetzungen und Bedingungen festgelegt.
Gefördert werden Fahrten bzw. Reisen von Tiroler Schulklassen, Hochschuleinrichtungen und/oder sonstigen Bildungseinrichtungen (siehe oben) nach Brüssel, wenn
- der Reise ein pädagogisches Konzept (EU-Themen im Schulunterricht bzw. Universitätslehrgang) zugrunde liegt, nach dem sich die Schüler:innen/Student:innen/Jugendlichen im Vorfeld speziellen EU-Themen widmen.
- im Rahmen der Brüssel-Exkursion ein Besuch der Vertretung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino sowie der Besuch von mindestens zwei Einrichtungen der Europäischen Union (z.B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat, Ausschuss der Regionen, Ständige Vertretung Österreichs) absolviert wird.
Fristen
Das Ansuchen ist vor Beginn der Reise zu stellen.
- Für Fahrten von Jänner bis Juli ist das Ansuchen von 1. Jänner bis 15. April zu stellen.
- Für Fahrten von September bis Dezember ist das Ansuchen von 1. Juli bis 15. Oktober zu stellen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind keine Unterlagen notwendig.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Förderansuchen Brüssel-Exkursion für Bildungseinrichtungen (Fristen beachten)