Förderansuchen Internationale Zusammenarbeit
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit im Inland sowie der Internationalen Humanitären Hilfe. Es bestehen fünf Förderarten. Die größten Fördervolumina (zwischen 20.000 und 100.000 EURO) bestehen für „Tiroler Schwerpunktprojekte“, gefolgt von den „Tiroler Initiativen“ (bis 20.000) EURO, den Projekten der Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und der Internationalen Humanitären Hilfe. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der „Spendenverdoppelung“ Spendenbeträge bis zu einer Höhe von 4.000 EURO vom Land Tirol verdoppeln zu lassen. Alle Förderarten sind richtliniengebunden, die Förderungen sind ausnahmslos über das online-Formular zu beantragen.
Voraussetzungen
Mit Ausnahme der Spendenverdoppelungen müssen alle Förderwerber juristische Personen sein. Alle Förderwerber haben einen Tirolbezug nachzuweisen. Das Projekt das unterstützt wird muss in einem Land verortet sein, das auf der DAC-Liste der OECD gelistet ist. Projekte der EIB, die im Inland stattfinden müssen einen deutlichen Bezug in ein DAC Land aufweisen.
Fristen
- Anträge für „Tiroler Schwerpunktprojekte“ erfolgen im Rahmen eines Schwerpunkt-Calls der von 01. Juni bis 31. August jedes Jahres offen ist, d.h. Anträge haben bis 31. August 24:00 zu erfolgen.
- Anträge für „Tiroler Initiativen“ können von 01. April bis 30. April sowie von 01.Oktober bis 31.Oktober jedes Jahres eingereicht werden
- Anträge für Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit können von 01. April bis 30. April sowie von 01.Oktober bis 31.Oktober jedes Jahres eingereicht werden.
- Anträge für Förderungen im Rahmen der Internationalen Humanitären Hilfe können jederzeit eingereicht werden
Anträge auf Spendenverdoppelung können jederzeit eingereicht werden
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Projektbudget
- Ggf. Logframe
- Ggf. Spendennachweis (Spendenliste und/oder Kontoauszug)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.