Förderung "Altes Handwerk"
Allgemeine Informationen
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung und Bewahrung von „alten Handwerksbetrieben“. Dabei wird die Aufrechterhaltung im Sinne von Investitionen sowie die Übernahme von Kleinstunternehmen mit „altem Handwerk“ gefördert.
Investitionsförderung:
Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit des traditionellen Handwerks stehen und zur Sicherung des Handwerksunternehmens beitragen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 50.000 Euro begrenzt.
Übernahmebonus:
Der Übernahmebonus wird gewährt, wenn der Handwerksbetrieb durch einen Nachfolger übernommen und zumindest für die nächsten fünf Jahre weitergeführt wird. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 20.000 Euro pro Übernahme eines Unternehmens.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind. Ein „alter Handwerksbetrieb“ ist durch handwerklichen Techniken sowie durch den geringen Einsatz von technologischen Anlagen gekennzeichnet.
Fristen
Der Antrag für die Investitionsförderung ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Der Antrag des Übernahmebonus ist einzureichen, wenn das gegenständliche Handwerkunternehmen gerade übergeben wird bzw. maximal sechs Monaten vor Antragstellung übergeben wurde.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Unternehmens- und Projektbeschreibung
- Genaue Projektkostengliederung (nur bei Investitionsförderungen)
- Angebote, Kostenvoranschläge (nur bei Investitionsförderungen)
- Notwendige behördliche Genehmigung(en)
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens (für Investitionsförderungen)
- Schriftliche Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens über die Aufrechterhaltung des Betriebes unter normalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in vollem Umfang für die nächsten fünf Jahre (nur bei Übernahmebonus)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.