Förderung Frauenprojekte
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen voranzutreiben und die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie Tirol zu unterstützen.
Durch die Förderung von frauen- und gleichstellungspolitischen Projekten soll insbesondere
- die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die eigenständige Existenzsicherung von Frauen,
- eine ausgewogene Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien,
- das Aufbrechen von Rollenstereotypen und die Erweiterung des Berufswahlspektrums sowie
- die Verhinderung von Gewalt im sozialen Nahraum und die Präventionsarbeit aufgezeigt, unterstützt bzw. erhöht werden.
Es werden Kosten für frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte und Maßnahmen gefördert.
Voraussetzungen
1. Fördernehmer/innen können sein:
- Einzelunternehmen,
- Eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften,
- Genossenschaften und Vereine,
- Sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen.
2. Fördernehmer/innen müssen
- ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder
- ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder
- eine Tätigkeit ausüben, die im Interesse der in Tirol lebenden Personen gelegen ist.
3. Für die Zuerkennung der Förderung ist der Status zum Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Onlineformular einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Projektbeschreibung incl. Kostenkalkulation,
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- zum Nachweis eines professionellen Umgangs mit dem Thema Gewaltprävention dievom vertretungsbefugten Organ unterfertigte „Checkliste Gewaltprävention“.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: