Förderung von schulischen Besuchen der Landeshauptstadt Tirols - Innsbruck-Aktion
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist das Kennenlernen der kulturellen und historischen Vielfalt der Landeshauptstadt Innsbruck.
Die Förderung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss als Pro-Kopf-Satz je Schüler*in ausbezahlt.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können sein:
- Volks- und Mittelschulen
- Sonderschulen
- Klassen von Sonderpädagogischen Zentren
- Unterstufenklassen der Gymnasien
aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz.
Ansuchen sind für Schüler*innen bis zur 8. Schulstufe möglich.
Es müssen mindestens zwei Einrichtungen von kultureller bzw. historischer Bedeutung in Innsbruck besucht werden.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.