Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, Kindern von einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Schulveranstaltungen zu erleichtern.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- unterhalb der Einkommensgrenze „I“ 60 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal € 150,00.
- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ 50 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal € 125,00.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Schule. Diese Bestätigung ist spätestens 3 Monate nach Schulveranstaltungsende unaufgefordert zu übermitteln.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
Die Förderung ist einkommensabhängig und wird für Kinder bis zur 9. Schulstufe, die eine Pflichtschule besuchen, gewährt.
Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (mindestens zwei Übernachtungen) dauern.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Kosten
Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die Beilage "Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde" sind von den FörderwerberInnen zu tragen.