Jugendsportförderung
Allgemeine Information
Mit den Mitteln des Tiroler Sportförderungsfonds wird die Nachwuchsarbeit in den Tiroler Sportvereinen unterstützt. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Anzahl der gemeldeten Kinder und Jugendlichen und der Bewertung der Erfolge dieser bei Tiroler Meisterschaften, österreichischen Meisterschaften und internationalen Bewerben.
Voraussetzungen
Um die Jugendsportförderung können Tiroler Sportvereine, die Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in einer vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportart betreuen, ansuchen. Die betreuten Kinder und Jugendliche müssen beim zuständigen Tiroler Sportfachverband gemeldet sein. Zudem müssen die jeweils gültigen Anti-Doping Bestimmungen eingehalten werden.
Fristen
Antragsfrist 31. Jänner bis 31. März des Jahres
Die Jugendsportförderung kann vom 31.01. bis zum 31.03. jeden Jahres beantragt werden, eine Förderentscheidung wird im Juni schriftlich bekanntgegeben.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Für die Förderabwicklung gilt die von der Tiroler Landesregierung beschlossene Förderrichtlinie gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 sowie die Allgemeine Richtlinie des Landes für Förderungen aus Landesmitteln.
Zum Formular
Jugendsportförderung (Fristen beachten)