Kinderbetreuungszuschuss
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, Kindern von einkommensschwachen Familien den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 40% bzw. 60% der nachgewiesenen Betreuungskosten und wird pro Kind und für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein. Eine Auszahlung der letzten drei Förderraten erfolgt nur, wenn die Kinderbetreuung noch aufrecht ist. Dies ist durch eine aktuelle Bestätigung der Kinderbetreuung oder einen Folgeantrag nachzuweisen.
Nähere Details sowie die Einkommensgrenzen finden Sie in der Richtlinie zum Kinderbetreuungszuschuss.
Voraussetzungen
Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Der Hauptwohnsitz muss sich in Tirol befinden.
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind, mit diesem im selben Haushalt leben und die Kinderbetreuung aus folgenden Gründen nicht selbst oder durch den im selben Haushalt lebenden Elternteil wahrnehmen können:
- Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Teilnahme an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Arbeitssuche (Vormerkung beim Arbeitsmarktservice - AMS)
Förderungen werden für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gewährt, für die kein Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001 in der aktuellen Fassung, keine Kinderbetreuungsbeihilfe vom Arbeitsmarktservice sowie keine Förderung mit derselben Zielrichtung einer sonstigen Einrichtung bezogen wird.
Fristen
Bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen wird eine Förderung ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Nachweis über die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit (Arbeitsvertrag bzw. aktueller Versicherungsdatenauszug für Fördernehmer*in nach § 2 Z 1) oder
- Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes für Fördernehmer*in nach § 2 Z 2 oder
- Bestätigung des AMS für Fördernehmer*in nach § 2 Z 3
- aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde,
- Bestätigung der Einrichtung
Kosten
Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die Beilage "Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde" sind von den FörderwerberInnen zu tragen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: