Kindergeld Plus
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenzen € 550,00 bzw. € 330,00 und wird pro Kind und Kalenderjahr gewährt.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.
Nähere Details sowie die Einkommensgrenzen finden Sie in der Richtlinie Kindergeld Plus.
Voraussetzungen
- Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
- Der Hauptwohnsitz muss sich in Tirol befinden.
- Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
- Förderungen werden für Kinder gewährt, welche im betreffenden Kalenderjahr das 2. bzw. 3.
Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden.
Fristen
Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Kosten
Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für die Beilage "Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde" sind von den FörderwerberInnen zu tragen.