Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung
Allgemeine Informationen
Das Ziel der vorliegenden Aktion liegt vor allem darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen.
Unter einem Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist.
Die gegenständliche Förderungsaktion soll u.a. dazu dienen, Anschauungsprojekte zu ermöglichen, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben.
Die Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30 % beschränkt. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 500.000 Euro begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 200.000 Euro.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen im Rahmen des Förderprogramms Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung können grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit Sitz im Bundesland Tirol sein.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben zu den einzelnen Teilnehmern am Kooperationsprojekt gemäß Beilage (nur bei Kooperationsprojekten erforderlich)
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Projektkostengliederung
- Kooperationsübereinkommen bzw. ein Entwurf dazu (nur bei Kooperationsprojekten erforderlich)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.