Privatzimmervermietungsförderung
Allgemeine Informationen
Unterstützt werden Investitionsvorhaben welche die Verbesserung im sanitären Bereich, den Umbau von Gästezimmern zu Ferienwohnungen, die Neuausstattung von bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen, die barrierefreie Nutzung der Unterkünfte, die Errichtung bzw. Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräume, sowie die Errichtung von Räumlichkeiten für Ski- bzw. Radsport zum Ziel haben. Privatzimmervermieter und Privatzimmervermieterinnen welche sich freiwillig erstmals klassifizieren lassen, sowie jene die bereits klassifiziert sind und durch die Investitionen eine höhere Kategorie erreichen, werden besonders unterstützt. Die Förderung wird in Form einer Einmalprämie bzw. eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses gewährt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Vermieter*innen einer privaten Gästezimmervermietung mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 oder
- Vermieter*innen von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten. Diese Ferienwohnungen müssen ebenfalls gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 angezeigt und vermietet werden.
- Privatzimmervermieter*innen müssen Mitglied beim Privatvermieterverband Tirol oder beim Verein „Urlaub am Bauernhof“ sein.
Eine Kombination von beiden Vermietungsarten ist nur bis maximal zehn Gästebetten möglich. Sowohl die Gästezimmer als auch die Ferienwohnungen müssen am Hauptwohnsitz des Vermieters bzw. der Vermieterin bestehen.
Es muss eine wechselweise Vermietung an Gäste erfolgen.
Fristen
Der Antrag ist elektronisch vor Beginn des Förderprojektes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Gemeindeamtes über die Privatzimmervermietung
- Es werden aktuelle Fotos von den bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen, die umgebaut werden sollen, benötigt
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.