Privatzimmervermietungsförderung - Umstellung auf das elektronische Gästeblatt
Allgemeine Informationen
Ziel dieser Förderungsaktion ist die Umstellung des Meldewesens auf das elektronische Gästeblatt.
Förderbar sind die Kosten für den Ankauf neuer Hardware (Laptop, Tablet, PC) die im Zusammenhang mit der erstmaligen Nutzung des elektronischen Gästeblattes anfallen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- VermieterInnen einer privaten Gästezimmervermietung mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 oder
- VermieterInnen von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten. Diese Ferienwohnungen müssen ebenfalls gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 angezeigt und vermietet werden.
- PrivatzimmervermieterInnen müssen Mitglied beim Privatvermieterverband Tirol oder beim Verein „Urlaub am Bauernhof“ sein.
Eine Kombination von beiden Vermietungsarten ist nur bis maximal zehn Gästebetten möglich. Sowohl die Gästezimmer als auch die Ferienwohnungen müssen am Hauptwohnsitz des Vermieters bzw. der Vermieterin bestehen.
Es muss eine wechselweise Vermietung an Gäste erfolgen.
Fristen
Ansuchen können im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.10.2025 gestellt werden. Die Kosten für die Anschaffung sowie die Umstellung auf das elektronische Gästeblatt müssen in diesem Zeitraum erfolgen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Gemeindeamtes über den Umfang der Vermietung
- Rechnung samt Einzahlungsbestätigung für die Hardware (die Rechnung muss auf den Förderwerber lauten)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Privatzimmervermietungsförderung – Allgemein
Privatzimmervermietungsförderung – Umstellung auf das elektronische Gästeblatt