Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Allgemeine Informationen
Im Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:
- Destinationsentwicklung
- Naturnaher Qualitätstourismus
- Neue touristische Angebote und innovatives Marketing
- Wirtschaftsstandort und Innovation
- Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
- Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus
- Energie, Umwelt und Verkehr
- Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik
- Mobilitätsmanagement
- Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung
- Ortskernrevitalisierung
- Schwerpunktaktionen Seitentäler
- Programmkonforme Einzelmaßnahmen
Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte ersichtlich.
Voraussetzungen
- Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung und umfasst somit die Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängel und Weißenbach.
- Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
- Projektträger müssen zu der jeweiligen Projekttätigkeit rechtlich befugt und zur Durchführung geeignet sein.
- Bei Projekten, die behindertengerechte Investitionen beinhalten, ist die Einhaltung der Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes idgF Voraussetzung.
- Der Förderungsnehmer hat das geförderte Projekt der Förderstelle innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Genehmigung des Förderansuchens abzuschließen und die förderbaren Kosten nachzuweisen, da andernfalls der Förderungsbetrag oder –restbetrag nicht mehr zur Verfügung steht.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind in der Richtlinie des Sonderförderungsprogramms sowie im Hinweisbereich der Förderung angegeben.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.