Tiroler Digitalisierungsförderung
Allgemeine Informationen
Es werden Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung gefördert. Der Fokus liegt auf Personalkosten, Sach- und Materialkosten sowie externen Kosten.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Kleinstunternehmen: Förderung mit bis zu 30% der Kosten
- Kleinunternehmen: Förderung mit bis zu 20% der Kosten
- Mittlere und große Unternehmen: Förderung mit bis zu 10% der Kosten
Angebote sind verpflichtend beizulegen.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Die Förderung erfolgt ausschließlich auf Basis der De-minimis Verordnung.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Fristen
Das Förderprogramm wird ab 01.01.2025 mittels laufender Einreichungen abgewickelt.
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Kostenschätzungen und Angebote
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Information zu Förderungsanträgen von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und - sofern bereits vorhanden - deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.