Tourismusförderung - Wirtshausprämie
Allgemeine Informationen
Ziel ist die Aufrechterhaltung, Übernahme und Revitalisierung der vor allem in der einheimischen Bevölkerung stark verankerten Tiroler Wirtshäuser.
Voraussetzungen
Die Wirtshausprämie kann nur gewährt werden, wenn
- das gegenständliche Wirtshaus gerade übergeben wird bzw. maximal vor 6-Monaten vor Antragstellung übergeben wurde oder wenn in der Standortgemeinde kein Wirtshaus mehr bestanden hat und ein Wirtshaus nun neu eröffnet werden soll;
- die Verpflegungssituation (sowohl für Einheimische und Gäste) im gastronomischen Bereich in der jeweiligen Standortgemeinde vor allem in den Zwischensaisonen ernsthaft gefährdet ist;
- die Standortgemeinde zum Fortbestand des Wirtshauses zusätzlich einen Beitrag leistet (mindestens 10 % der gewährten Landesförderung);
- sich der Unternehmer bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von zumindest 5 Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen und das geplante Wirtshauskonzept
- Stellungnahme der Standortgemeinde
- Betriebswirtschaftliche Planungsrechnung einschließlich Liquiditätsberechnung zumindest für die kommenden drei Geschäftsjahre
- Bekanntgabe der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen sowohl für die Alt- als auch Neuverbindlichkeiten
- Verpflichtungserklärung über die Aufrechterhaltung des Betriebes in vollem Umfang für die Dauer von 5 Jahren
Diese Unterlagen sollen, soweit bereits vorhanden, bereits mitübermittelt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.