Gesetzentwürfe in Begutachtung
Gesetzentwürfe der Landesregierung sind, bevor sie dem Tiroler Landtag als Regierungsvorlagen weitergeleitet werden, grundsätzlich einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen (Art. 36 Abs. 1 der Tiroler Landesordnung 1989).
Sie finden hier die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sowie ab Einbringung der Regierungsvorlage einen Link zu den eingelangten, in der Landtagsevidenz abrufbaren Stellungnahmen.
Stellungnahmen können direkt an verfassungsdienst@tirol.gv.at gerichtet werden.
Weiterführende Informationen zum Werdegang eines Landesgesetzes finden Sie auf der Internetseite des Tiroler Landtages.
Laufende Begutachtungsverfahren
Gesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages 2015 geändert wird
Fassung: 25. Februar 2025 - Begutachtungsfrist: 27. März 2025
Wesentliche Inhalte in Leicht Lesen
Landesverfassungsgesetz, mit dem die Tiroler Landesordnung 1989 geändert wird
Fassung: 25. Februar 2025 - Begutachtungsfrist: 27. März 2025
Wesentliche Inhalte in Leicht Lesen
Gesetz über die aufgrund der Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit erforderliche Anpassung der Tiroler Landesrechtsordnung (Tiroler Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz)
Fassung: 24. Februar 2025 - Begutachtungsfrist: 26. März 2025
Wesentliche Inhalte in Leicht Lesen
Gesetz, mit dem das Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 geändert wird
Fassung: 3. Februar 2025 - Begutachtungsfrist: 7. März 2025
Wesentliche Inhalte in Leicht Lesen
Gesetz, mit dem das Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz geändert wird
Fassung: 28. Jänner 2025 - Begutachtungsfrist: 28. Februar 2025
Wesentliche Inhalte in Leicht Lesen
Öffentliche Konsultation Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz
Dieser Gesetzentwurf einschließlich der Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt im Rahmen des Begutachtungsverfahrens der öffentlichen Konsultation im Sinn des § 29 Abs. 1 des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes. Jedermann steht es frei dazu innerhalb der Begutachtungsfrist eine Stellungnahme an verfassungsdienst@tirol.gv.at abzugeben.