Landesgesetzblatt für Tirol
Im Landesgesetzblatt für Tirol werden die Gesetzesbeschlüsse des Landtages, ein Teil der Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes (d.h. alle derartigen Verordnungen, die nicht im Verordnungsblatt für Tirol kundzumachen sind), staatsrechtliche Vereinbarungen des Landes Tirol mit dem Bund und mit anderen Ländern und sonstige wichtige Kundmachungen verlautbart.
Das Landesgesetzblatt für Tirol wird von der Tiroler Landesregierung seit 1. Jänner 2014 in rechtsverbindlicher Form elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht. Die aktuellen Landesgesetzblätter finden Sie somit unter https://www.ris.bka.gv.at/LgblAuth-Tirol/
Frühere Ausgaben des Landesgesetzblattes (zurück bis zum Jahr 1995), welche in elektronischer Form aber nicht rechtsverbindlich sind, finden Sie im Archiv.
Wenn Sie wünschen, bei Neuerscheinungen von Landesgesetzblättern benachrichtigt zu werden, melden Sie sich bitte unter www.tirol.gv.at/newsletter an. Sie werden dann über jede Neuerscheinung per E-Mail informiert.
Nicht rechtsverbindliche Ausdrucke der ab 1. Jänner 2014 elektronisch kundgemachten Landesgesetzblätter können beim Sachgebiet Landeskanzleidirektion des Amtes der Tiroler Landesregierung ( Landhaus 1, Tel. +43 512 508 1972, lgbl@tirol.gv.at) im Abonnement bezogen werden. Die Zustellung erfolgt viermal jährlich. Die Bezugsgebühr beträgt Euro 60,-- jährlich.
Weitere Informationen zu den Landesgesetzblättern finden Sie unter www.ris.bka.gv.at.