Verordnungsblatt für den Bezirk
Im Verordnungsblatt für den Bezirk (eingerichtet für die Bezirksverwaltung jedes Tiroler Bezirkes, etwa als „Verordnungsblatt für den Bezirk Innsbruck-Land“, „Verordnungsblatt für die Landeshauptstadt Innsbruck – Bezirksverwaltung“ usw.) werden die Verordnungen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde verlautbart.
Das Verordnungsblatt für den Bezirk wird von der Tiroler Landesregierung seit 1. Jänner 2022 in rechtsverbindlicher Form elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht. Die aktuellen Verordnungsblätter finden Sie somit unter https://www.ris.bka.gv.at/Bvb-Tirol/
Hinweis: Hier handelt es sich um Verordnungen, die von den acht Bezirkshauptmannschaften Tirols sowie vom Bürgermeister der Statutarstadt Innsbruck im Rahmen der Bezirksverwaltung erlassen werden. Verordnungen der Gemeinden (somit auch der Stadt Innsbruck), die im eigenen Wirkungsbereich erlassen werden, sind erst ab 1. Juli 2025 in rechtsverbindlicher Form elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu verlautbaren.