Barrierefreies Wählen
Im Wahllokal
Die Wahllokale sind auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Personen mit Kinderwägen gut erreichbar. Die meisten Wahllokale in Tirol sind barrierefrei – bei den Gemeinderatswahlen im Frühjahr 2022 waren es bereits über 90 Prozent. In allen anderen Fällen wird Hilfe angeboten, etwa durch Bereitstellung von Rampen. Nähere Informationen zur Barrierefreiheit in Ihrem Wahllokal finden Sie vor der Wahl unter wahlen.tirol.gv.at oder direkt bei Ihrer Gemeinde.
Für die Wahl selbst dürfen Personen mit körperlicher Beeinträchtigungen eine Begleitperson bestimmen, welche Sie beim Wahlprozess unterstützt. Für blinde und schwer sehbehinderte WählerInnen gibt es zudem Stimmzettelschablonen (mit Kurzbezeichnung der Wählergruppen in Brailleschrift) und geeignete Leitsysteme nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Zudem sind die Kreis- und Landeswahlvorschläge digital barrierefrei im Internet abrufbar: Barrierefreie Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Fliegende Wahlkommission
Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission: Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus des/der Wahlberechtigten. Der Antrag für die fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Inhalte in „Leichter Sprache“
Teil der Barrierefreiheit ist zudem die Bereitstellung von wichtigen Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Alle Informationen rund um die Landtagswahl 2022 sind daher auch in leicht verständlicher Sprache – in sogenannter „Leichter Sprache“ – verfügbar. Texte in „Leichter Sprache“ werden von eigens ausgebildeten ÜbersetzerInnen anhand klarer Regeln aufgearbeitet. Alle Informationen rund um die Tiroler Landtagswahl 2022 in „Leichter Sprache“ finden hier.