Stimmzettel gültig ausfüllen
Im Zuge der Landtagswahl 2022 können Sie maximal einer Wählergruppe (= Partei) Ihre Stimme geben. Zudem können Sie einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützen.
So ist es gültig:
Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis unterhalb der jeweiligen Wählergruppe. Theoretisch sind neben dem Kreuz jedoch auch andere Zeichen im Kreis zur Abgabe der Stimme erlaubt. Ebenfalls als klarer WählerInnenwille erkennbar sind das Anhaken bzw. das Unterstreichen einer Wählergruppe oder auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine.
Das dürfen Sie nicht tun:
Man darf den Kreis nur bei einer Wählergruppe markieren, sonst wird die Stimme ungültig. Ungültig ist der Stimmzettel auch, wenn alle Wahlvorschläge durchgestrichen werden, ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet wird. Auch wenn der Stimmzettel durch Abreißen eines Teils derart beschädigt wurde, sodass nicht mehr erkennbar ist, welche Wählergruppe gewählt wurde, ist die Stimme ungültig. Dasselbe gilt, wenn aus den angebrachten Zeichen nicht eindeutig hervorgeht, welcher Wählergruppe Sie Ihre Stimme geben wollten.
Vorzugsstimmen vergeben
Neben der Wahl einer Wählergruppe können Sie bei der Landtagswahl auch einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützen und so deren Chancen erhöhen, in den Landtag einzuziehen. KandidatInnen können sowohl auf dem Landeswahlvorschlag (ganz Tirol) als auch auf dem Kreiswahlvorschlag (bezirksweit) gereiht sein. Sie können maximal eine/n KandidatIn des Landeswahlvorschlags und eine/n KandidatIn des Kreiswahlvorschlags (aus Ihrem Bezirk) mit einer Vorzugsstimme unterstützen.
Achtung: Sie können nur Vorzugsstimmen für KandidatInnen vergeben, die zu jener Wählergruppe gehören, welche Sie auch gewählt haben!
Die jeweiligen KandidatInnen auf dem Kreiswahlvorschlag sind auf dem Stimmzettel namentlich unterhalb der Wählergruppen, der sie angehören, angeführt. Ihre Vorzugsstimme vergeben Sie, indem Sie den entsprechenden Kreis neben dem Namen ankreuzen.
Um eine/n KandidatIn auf dem Landeswahlvorschlag mit einer Vorzugsstimme zu unterstützen, tragen Sie den Namen der KandidatIn oder deren Reihungsnummer in der dafür vorgesehenen freien Spalte unterhalb der gewählten Wählergruppe ein. Die dafür zur Wahl stehenden KandidatInnen der Landeswahlvorschläge und deren Reihungsnummern sind auf einem in der Wahlzelle und im Wahllokal ausgehängten Plakat abgedruckt. Wenn Sie den Namen der Person, welcher Sie eine Vorzugsstimme geben möchten, falsch schreiben, oder nur den Nachnamen angeben, zählt die Vorzugsstimme, wenn erkennbar ist, welche Person gemeint ist.