Wählen mittels Wahlkarte
Alle Wahlberechtigten, die es am Wahltag voraussichtlich nicht schaffen werden, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, können stattdessen auch mittels Wahlkarte wählen.
Schritt 1: Beantragen einer Wahlkarte
Bis zum 23. September 2022 können Sie noch unter Angabe des Abwesenheitsgrundes eine Wahlkarte beantragen. Der Antrag muss in jener Gemeinde gestellt werden, wo Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Regelfall ist das die Gemeinde, in der Sie leben. „AuslandstirolerInnen“ können den Antrag auf eine Wahlkarte in ihrer ehemaligen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol) stellen.
Die Wahlkarte können Sie…
…schriftlich bis spätestens Dienstag, 20. September 2022, beantragen. Beachten Sie dabei bitte die Dauer des Postweges und legen Sie eine Kopie eines Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Führerschein) bei. Im Falle einer elektronischen Beantragung – etwa per E-Mail oder, je nach Verfügbarkeit der Gemeinde, über www.wahlkartenantrag.at – ist die Identität ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen.
…mündlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, beantragen. Bei einer mündlichen Beantragung beachten Sie bitte die Öffnungszeiten Ihres Gemeindeamts und bringen Sie einen Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein) mit. Alternativ kann auch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte für Sie in der Gemeinde abholen. In diesem Fall geben Sie der bevollmächtigten Person den schriftlichen Antrag sowie eine Kopie ihres Lichtbildausweises mit.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Schritt 2: Wahlkarte ausfüllen
Nach der schriftlichen Beantragung bekommen Sie die Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel per Post zugestellt. Die Zustellung erfolgt ab Anfang September. Wenn Sie die Wahlkarte mündlich beantragen bzw. eine bevollmächtige Person beauftragen, die Wahlkarte für Sie im Gemeindeamt zu beantragen, bekommen Sie bzw. die bevollmächtigte Person die Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel ab Anfang September direkt im Gemeindeamt ausgehändigt.
Dann ist es ganz einfach: Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, in das Wahlkuvert legen und dieses wiederum in die Wahlkarte geben. Ganz wichtig: Wahlkarte gut verschließen und Ihre Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld nicht vergessen!
Was es beim Ausfüllen des Stimmzettels alles zu beachten gilt, finden Sie hier.
Ich habe meine Wahlkarte verloren, was kann ich tun?
Verlieren Sie Ihre Wahlkarte vor der Abgabe bei der Gemeinde, kann Ihnen kein Ersatz ausgestellt werden. Passen Sie also gut auf die Wahlkarte auf! Sollte Ihre Wahlkarte hingegen unbrauchbar werden, also stark beschädigt sein oder ähnliches, können Sie die Wahlkarte, solange diese noch nicht zugeklebt und die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, in Ihrer Gemeinde gegen eine Neue eintauschen.
Schritt 3: Wahlkarte abgeben
Nach dem Ausfüllen der Wahlkarte müssen Sie diese wieder in jener Gemeinde abgeben, wo Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in der Sie die Wahlkarte auch bereits beantragt haben.
Die ausgefüllte Wahlkarte können Sie…
…persönlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in Ihrer Gemeinde abgeben. Zudem kann sie auch eine von Ihnen beauftragte Person im Gemeindeamt vorbeibringen.
…per Post an die Gemeinde schicken. Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt. Das Porto übernimmt das Land Tirol – für Sie entstehen keine Kosten. Achtung: Ihre Wahlkarte muss bis spätestens Freitag, 23. September 2022, in der Gemeinde einlangen. Schicken Sie diese daher rechtzeitig ab!
…am Wahltag in Ihrem Wahllokal abgeben. Entweder von einer anderen Person oder – sollten Sie es doch noch rechtzeitig schaffen – von Ihnen selbst. Achtung: Die Wahlkarte können Sie nur in jenem Wahllokaleabgeben, wo Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden können Sie die Wahlkarte nicht abgeben.