4. Entgelte und Bedingungen
Das Land Tirol hat die Dokumente zur Weiterverwendung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Land Tirol kann allerdings die Erstattung der durch die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung von Dokumenten sowie durch die Anonymisierung personenbezogener Daten und Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen verursachten Grenzkosten verlangen. Das Land Tirol hat die Kosten und die Standardbedingungen, unter denen Dokumente zur Weiterverwendung bereitgestellt werden, durch Richtlinien festgelegt.
Die Standardbedingungen und die Entgelte werden den schriftlichen Verträgen über die Bereitstellung von Dokumenten zu Grunde gelegt und können, soweit dies im Hinblick auf den Inhalt oder Umfang der jeweiligen Dokumente oder die beabsichtigte Art und Weise ihrer Weiterverwendung erforderlich ist, angepasst werden.
Standardbedingungen
Die Standardbedingungen lauten:
a) Das Land Tirol überträgt kein Eigentumsrecht an den bereitgestellten Dokumenten, sondern räumt daran nur ein persönliches/betriebliches und nicht exklusives Nutzungsrecht im Umfang der im Vertrag bezeichneten Weiterverwendungszwecke ein. Bei Geodaten beschränkt sich dieses Nutzungsrecht auf jenen Verwendungsmaßstab (entweder Genauigkeitsstufe "Plan", "Karte" oder "Tirol"), den der Antragsteller in seinem Antrag auf Bereitstellung anführt.
b) Die Weitergabe von bereitgestellten Dokumenten an Dritte, insbesondere der Verkauf des Nutzungsrechtes oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur dann zulässig, wenn das Land Tirol dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
c) Die Überlassung von bereitgestellten Dokumenten an Auftragnehmer ist nur dann zulässig, wenn dies zur Ausübung der Weiterverwendung erforderlich ist und die überlassenen Dokumente nach Beendigung des Auftrages vom Auftragnehmer gelöscht werden.
d) Die Dokumente werden so zur Weiterverwendung bereitgestellt, wie sie in Erfüllung des öffentlichen Auftrages erstellt und vom Land Tirol selbst verwendet werden. Qualitätsmängel können nicht ausgeschlossen werden, das Land Tirol übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der bereitgestellten Dokumente und für Mängelfolgeschäden. Auch das Land Tirol hat bei der eigenen Verwendung der bereitgestellten Dokumente Fehlerquellen einkalkuliert und sichert keine bestimmten Eigenschaften der bereitgestellten Dokumente zu. Das Land Tirol übernimmt weiters keine Haftung für die vertrags- oder rechtswidrige Verwendung der bereitgestellten Dokumente. Der Antragsteller hat das Land Tirol für alle Ansprüche Dritter, insbesondere wegen vereinbarungs- und rechtswidriger Verwendung gegenüber Personen, die von der Weiterverwendung der Dokumente betroffen sind, schad- und klaglos zu halten. Sollte das Land Tirol auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen dennoch haften, so wird diese Haftung auf den Betrag von € 10.000 oder, wenn der Antragsteller ein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, auf den Betrag von € 5.000 beschränkt.
e) Bei jeglicher Art der Darstellung von bereitgestellten Dokumenten oder Teilen davon in analoger oder digitaler Form ist auf das Urheberrecht des Landes Tirol (z.B. "© Land Tirol") hinzuweisen. Wenn aus bereitgestellten Dokumenten Folgeprodukte oder veränderte Inhalte erstellt werden, so sind die betreffenden Dokumente, unter Hinweis auf das Urheberrecht des Landes Tirol anzuführen.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten des Antragstellers behält sich das Land Tirol schadenersatzrechtliche Ansprüche ausdrücklich vor, ebenso das Recht, die bereitgestellten Dokumente zurückzufordern und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
g) Der Antragsteller hat die bereitgestellten Dokumente unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und allfällige Fehler binnen 3 Wochen schriftlich zu beanstanden. Die Weiterverwendung der bereitgestellten Dokumente ohne sorgfältige Prüfung erfolgt auf eigene Gefahr.
h) Im Fall der Zulässigkeit der Weitergabe oder Überlassung von bereitgestellten Dokumenten an Dritte bzw. Auftragnehmer sind die Bedingungen nach lit. a bis f auf die Dritten bzw. die Auftragnehmer zu überbinden. Bei Streitigkeiten aus der Weitergabe oder Überlassung von bereitgestellten Dokumenten an Dritte bzw. Auftragnehmer ist das Land Tirol jedenfalls klag- und schadlos zu halten.
i) Die Vertragsparteien verzichten auf das Recht, den Vertrag wegen Irrtums, laesio enormis oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzufechten oder dies einredeweise geltend zu machen oder aus einem dieser Gründe Preisminderung oder eine Anpassung des Vertrages zu verlangen.
j) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
k) Erfüllungsort des Vertrages ist der Standort der Dienststelle der Tiroler Landesverwaltung, die die Dokumente zur Weiterverwendung bereitstellt.
l) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck sowie die Anwendung des österreichischen Rechtes vereinbart.
Hinweis: Wird über die Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, so gelten diese Standardbedingungen sinngemäß als Allgemeine Geschäftsbedingungen, unter denen das Land Tirol die Dokumente zur Weiterverwendung bereitstellt.