5. Rechtsschutz
5.1 Verlangen eines Bescheides
In zwei Fällen können Sie von der Tiroler Landesregierung die Erlassung eines Bescheides verlangen:
Fall 1: Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung bei der öffentlichen Stelle "Land Tirol" eingebracht haben und Ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, dass diesem Antrag nur teilweise oder überhaupt nicht entsprochen wird.
Fall 2: Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung bei der öffentlichen Stelle "Land Tirol" eingebracht haben und Ihnen schriftlich ein endgültiges Vertragsangebot unterbreitet wurde, so können Sie von der Tiroler Landesregierung die Erlassung eines Bescheides verlangen, mit dem festgestellt wird, ob einzelne Bestimmungen des Vertragsangebotes dem TIWG entsprechen oder nicht.
5.2 Beschwerde
Gegen einen Bescheid der Tiroler Landesregierung, mit dem Ihr Antrag auf Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung teilweise oder zur Gänze abgewiesen wird oder mit denen festgestellt wird, dass das Ihnen unterbreitete endgültige Vertragsangebot den Bestimmungen des TIWG 2021 entspricht, können Sie das Rechtsmittel der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben.
Hinweis: Ein Verlangen nach 5.1 ist innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung der Mitteilung bzw. des Vertragsangebotes (Beschwerde gegen Bescheid nach 5.2 innerhalb von 4 Wochen) schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder auf postalischem Weg bei der betreffenden Dienststelle oder beim Amt der Tiroler Landesregierung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, post@tirol.gv.at (bzw. die Beschwerde bei der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat) einzubringen. Dafür stehen Ihnen die Online-Formulare "Allgemeines Anbringen" (für ein Verlangen) bzw. „Beschwerde im Verwaltungsverfahren“ (für eine Beschwerde) zur Verfügung.
5.3 Verlangen der Erledigung
Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung bei der öffentlichen Stelle "Land Tirol" eingebracht haben und dieser Antrag nicht innerhalb der Frist von vier bzw. – im Fall, dass Sie vom Land Tirol eine entsprechende Mitteilung bekommen haben – innerhalb der Frist von längstens acht Wochen, erledigt wurde, können Sie verlangen, dass dem Antrag unverzüglich zu entsprechen ist. Dafür steht Ihnen auch das Online-Formular "Allgemeines Anbringen" zur Verfügung.