3. Verfahren
3.1. Einbringung eines schriftlichen Antrages
Wenn Sie Dokumente des Landes Tirol (die nicht schon unter OGD zur Verfügung stehen) weiterverwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Bereitstellung der betreffenden Dokumente stellen.
Dafür steht Ihnen das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ zu Verfügung. Sie können den Antrag aber auch mittels E-Mail (post@tirol.gv.at) oder auf postalischem Weg (Amt der Tiroler Landesregierung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck) einbringen. Mündliche (telefonische) Anträge sind nicht zulässig. Sollte Ihnen die zuständige Dienststelle bekannt sein, können Sie auch direkt mit dieser Kontakt aufnehmen.
3.2. Prüfung des Antrages/Verbesserungsauftrag
Sie müssen in Ihrem Antrag beschreiben, welche Dokumente Sie zu welchen Zwecken weiterverwenden wollen sowie ob die von Ihnen beabsichtigte Weiterverwendung kommerzieller oder nicht kommerzieller Natur ist.
3.3. Erledigung des Antrages
Das Land Tirol ist bemüht, Ihren Antrag in der Regel spätestens innerhalb von vier Wochen nach seinem Einlangen zu erledigen. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist verlängert werden, Sie erhalten in einem solchen Fall eine entsprechende Information.
Das Land Tirol wird Ihnen innerhalb der Erledigungsfrist
a) die beantragten Dokumente zur Gänze bereitstellen oder
b) die Dokumente teilweise bereitstellen und schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen, dass Ihrem Antrag teilweise nicht entsprochen wird, oder
c) ein endgültiges Vertragsangebot unterbreiten, oder
d) schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen wird.
Je nach Situation können diese Varianten teilweise auch gleichzeitig zur Anwendung kommen.
3.4. Abschluss eines schriftlichen Vertrages
Ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages erforderlich, so wird Ihnen das Land Tirol schriftlich ein endgültiges Vertragsangebot unterbreiten und eine angemessene Frist zur Annahme dieses Vertragsangebotes einräumen.