Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Was ist die die Plattform Digital Service Tirol?
Das Land Tirol bietet über Digital Service Tirol Privatpersonen sowie Unternehmen die Möglichkeit, ausgewählte Amtswege auf sicherem Weg elektronisch zu erledigen. Darüber hinaus ist auch ein Zugriff als bevollmächtigte VertreterIn (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar, Steuerberaterin/Steuerberater, Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter) möglich. Privatpersonen können sich über ID Austria, Unternehmen über das Unternehmensserviceportal (USP) anmelden.
Digital Service Tirol ist ein zentraler Zugangspunkt zu Services des Amtes der Tiroler Landesregierung sowie der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Wie finde ich Digital Service Tirol?
Sie können sich bei Digital Service Tirol direkt über service.tirol.gv.at anmelden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, das Unternehmensservice Portal www.usp.gv.at für den Einstieg zu nutzen. Wenn Sie sich im USP anmelden und entsprechend berechtigt sind, finden Sie unter dem Hauptmenüpunkt „Mein USP“, bei „Meine Services“ die Aktion „Alle Services“. Dort wird Ihnen die Schaltfläche „Digital Service Tirol“ für den Absprung angezeigt.Wer kann Digital Service Tirol nutzen?
Die Plattform kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen genutzt werden.
Wie kann ich Digital Service Tirol in Unternehmen nutzen?
Um Ihren MitarbeiterInnen Zugriff auf die Plattform zu ermöglichen, müssen Sie sich über das Unternehmensservice Portal (USP) berechtigen und anmelden. Dieser Schritt muss durch berechtigte NutzerInnen Ihres Unternehmens im USP erfolgen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Hilfeseiten des USP.
Die nötigen Verfahrensrechte zur Nutzung von Digital Service Tirol finden Sie in der USP-Administration, in der Kategorie „Laufender Betrieb“, unter dem Verfahren „Digital Service Tirol“.
Wie kann ich Digital Service Tirol als Privatperson nutzen?
Wenn Sie sich als Privatperson bei der Plattform anmelden möchten, benötigen Sie lediglich eine ID Austria.
Vertretungsverhältnisse
- Wie können MitarbeiterInnen von Firmen stellvertretend für vertretungsbefugte Organe auf die Plattform Digital Service Tirol zugreifen?
- Vertretungsbefugte Organe (GeschäftsführerInnen, BetriebsinhaberInnen etc.) können Benutzerkonten in der Administration im USP anlegen und über Verfahrensrechte den Zugriff auf die Services in Digital Service Tirol steuern. Dabei ist es möglich, gesondert zu definieren, welche BenutzerIn für welchen Service und in welchem Umfang berechtigt werden soll.
- Wie werden Vertretungsverhältnisse im Service Tourismusbeiträge verwaltet?
- Berufsmäßige ParteienvertreterInnen in Abgabensachen (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar, Steuerberaterin/Steuerberater, Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter) können sich direkt im Service „Tourismusbeiträge" abgestufte Vertretungsbefugnisse für Mitglieder beantragen. Gegebenenfalls muss im Antrag eine entsprechende Vollmacht angefügt werden.
- Wie sind die Vertretungsverhältnisse im Service Digitale Dokumentenmappe?
- Um als VertretungsbefugteR Zugriff auf eine „Digitale Dokumentenmappe" zu erlangen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- MandantInnen können für Vertretungsbefugte ein Benutzerkonto in der Administration im USP anlegen und über die Verfahrensrechte entsprechend berechtigen.
- Durch Bekanntgabe der bevollmächtigten Person an die zuständige Behörde kann diese die entsprechende Dokumentenmappe für die bevollmächtigte Person freigeben.
Technische Voraussetzungen
Welche Vorrausetzungen sollte mein Endgerät haben?
Um die Funktionen der Plattform Digital Service Tirol nutzen zu können, muss in den Browsereinstellungen die Verwendung von Cookies und die Ausführung von JavaScript erlaubt werden.
Digital Service Tirol wurde für die Verwendung mit der jeweils aktuellsten Version des Browsers Firefox und des Betriebssystems Windows 10 optimiert und getestet. Wird ein anderer Browser oder ein anderes Betriebssystem verwendet, kann es sein, dass die Funktionen der Plattform nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Auch sonstige Einstellungen am verwendeten Endgerät bzw. dem verwendeten System können die Nutzung von Digital Service Tirol beeinträchtigen oder unmöglich machen. Dazu zählen etwa Firewalleinstellungen, Browser Add-Ons oder Antiviren-Programme.
Was benötige ich um mich auf der Plattform Digital Service Tirol anmelden zu können?
Um ein dem Stand der Technik angemessenes Datensicherheitsniveau gewährleisten zu können, ist der Zugriff auf Digital Service Tirol ausschließlich unter Verwendung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels ID Austria oder über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich.
Sie benötigen daher eine ID Austria bzw. einen personifizierten USP Zugang.
Wie bekomme ich meine ID Austria?
Sollten Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie einfach auf die ID Austria umsteigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.
Die Ausstellung einer ID Austria ist seit Beginn der Pilotphase möglich. Dafür ist ein Besuch einer Registrierungsbehörde notwendig. Für ausländische Staatsangehörige stehen folgende Registrierungsbehörden zur Verfügung. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.
Was muss ich im Unternehmensservice Portal beachten?
Für den Zugriff auf die in Digital Service Tirol verfügbaren Services müssen sich Unternehmen direkt im Unternehmensserviceportal selbst die entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten aktivieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.usp.gv.at
Einstieg auf der Plattform Digital Service Tirol
- Wie steige ich als Privatperson ein?
- Auf den angeführten Abbildungen sehen Sie, wie sich sich als Privatperson bei Digital Service Tirol unter service.tirol.gv.at anmelden können.
Wie steige ich als MitarbeiterIn eines Unternehmens ein?
Bitte beachten Sie, dass Ihr USP Zugang für die Nutzung von Digital Service Tirol personifiziert sein muss. Nutzen Sie die ID Austria zur Anmeldung über das USP, so ist dies bereits der Fall.
Auf den angeführten Abbildungen sehen Sie, wie sich sich als MitarbeiterIn eines Unternehmens bei Digital Service Tirol anmelden können.
- Wie kann ich direkt über das Unternehmensservice Portal einsteigen?
- Sie können dirket im Unternehmensservice Portal selbst über einen Absprung, bei Digital Service Tirol einsteigen.
Hierfür klicken Sie nach Ihrer Anmeldung im USP, unter „Meine Services“ auf „Digital Service Tirol“. Bei einer Erstanmeldung wird ein neues Profil für Sie angelegt, siehe Was muss ich bei einer Erstanmeldung beachten?
- Was muss ich bei einer Erstanmeldung beachten?
- Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie aufgefordert, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.
Wählen Sie die Auswahlmöglichkeit aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl durch Klicken auf den Button „Weiter“.
Verfahrensrechte im USP verwalten
- Welche Verfahrensrechte stehen im Unternehmensservice Portal zur Verfügung?
- Allgemeine Anwendungen:
- Zugang zu Anwendungen, die keine spezielle Berechtigung erfordern z.B. Online-Formulare.
- Dokumentenmappe Einsicht unternehmensweit:
- Zugang zu allen Dokumentenmappen die für Ihr Unternehmen bereitgestellt werden.
- Förderungen unternehmensweit:
- Zugang zu Informationen über Förderungen, die für Ihr Unternehmen beantragt wurden.
- Mein Wald Waldbesitzer:
- Zugang zur Anwendung Mein Wald zur Verwaltung für Waldbesitzer.
- Tourismus Pflichtbeitrag Ansprechpartner:
- Dieses Verfahrensrecht steht allen Unternehmen in Österreich zur Verfügung. Es berechtigt dazu, im Service Tourismusbeiträge das Beitragskonto des Unternehmens zu verwalten.
- Tourismus Pflichtbeitrag abgabenrechtliche Vertretung:
- Dieses Verfahrensrecht steht nur RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Verfügung. Es berechtigt dazu, Einsicht in Mitgliederkonten vertretener Unternehmen zu nehmen sowie Anbringen vorzubereiten.
- Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung:
- Dieses Verfahrensrecht steht nur RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Verfügung. Es berechtigt dazu, Einsicht in Mitgliederkonten vertretener Unternehmen zu nehmen, Anbringen abzusenden und zur Bekanntgabe weiterer Vollmachten.
- Tourismus Pflichtbeitrag Kanzleiverwaltung:
- Dieses Verfahrensrecht steht nur RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Verfügung. Es berechtigt dazu, Teams innerhalb einer Kanzlei zu bilden.
- Wie kann ich als Unternehmer meine MitarbeiterInnen im Unternehmensservice Portal berechtigen damit sie auf der Plattform Digital Service Tirol einsteigen können?
- Auf den folgenden Abbildungen wird beschrieben, wie Sie Berechtigungen für MitarbeiterInnen im USP www.usp.gv.at vergeben können. Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite des USP.
Weiterführende Seiten
- Digital Service Tirol Anmeldung
- Informationen zu Digital Service Tirol
- Servicebeschreibung für Digitale Dokumentenmappe
- Servicebeschreibung für Familienpass
- Servicebeschreibung für Förderungen
- Servicebeschreibung für Online-Formulare
- Servicebeschreibung für Tourismusbeiträge
- Servicebeschreibung für Mein Wald