Wer darf wählen?
Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 dürfen in Österreich all jene Personen wählen, die
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, also spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern,
- ÖsterreicherInnen oder UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich oder AuslandsösterreicherInnen sind,
- am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- für die kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.