Entwicklungszusammenarbeit
Das Land Tirol fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit im Inland sowie der Internationalen Humanitären Hilfe. Es bestehen fünf Förderarten. Die größten Fördervolumina (zwischen 20.000 und 100.000 EURO) bestehen für „Tiroler Schwerpunktprojekte“, gefolgt von den „Tiroler Initiativen“ (bis 20.000) EURO, den Projekten der Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und der Internationalen Humanitären Hilfe. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der „Spendenverdoppelung“ Spendenbeträge bis zu einer Höhe von 4.000 EURO vom Land Tirol verdoppeln zu lassen. Alle Förderarten sind richtliniengebunden, die Förderungen sind ausnahmslos über das online-Formular zu beantragen.
Hier finden sie das Online Formular zur Beantragung einer Förderung aus dem Bereich der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit.
Informationen und Unterlagen (Richtlinie und Berichtsvorlagen) zu den einzelnen Förderarten finden Sie hier:
Spendenverdopplung für Privatpersonen
Wir alle tragen Verantwortung für den Zustand unserer Welt und können auch persönlich vieles zum Positiven verändern. Individuelle Spendeninitiativen, wie sie etwa im Rahmen von Geburtstagsaktionen und Benefizveranstaltungen stattfinden, leisten einen wichtigen Beitrag für die Internationale Zusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens. Das Land Tirol fördert solche Initiativen, indem es den dabei erreichten Spendenbetrag verdoppelt. Für diese Art der Förderung muss ein Mindestspendenbetrag von 1000 Euro erreicht werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 4000 Euro. Spendenverdoppelungen können jederzeit beantragt werden, jedoch kann innerhalb eines Kalenderjahres nur eine Förderung pro AnsuchstellerIn und pro ProjektpartnerIn gewährt werden.
Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit, der Internationalen Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungspolitischen Informationsarbeit
Narrativer Abschlussbericht Spendenverdoppelung
Spendenverdopplung für juristische Personen
Oftmals können wir die Aufgabe die Welt etwas besser zu machen am besten gemeinsam und organisiert wahrnehmen. Das gilt auch für Spendeninitiativen von juristischen Personen, wie etwa von Vereinen, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen, die damit einen wichtigen Beitrag für die Internationale Zusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens leisten. Das Land Tirol fördert solche Initiativen, indem es den dabei erreichten Spendenbetrag verdoppelt. Für diese Art der Förderung muss ein Mindestspendenbetrag von 1000 Euro erreicht werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 4000 Euro. Spendenverdoppelungen können jederzeit beantragt werden, jedoch kann innerhalb eines Kalenderjahres nur eine Förderung pro AnsuchstellerIn und pro ProjektpartnerIn gewährt werden.
Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit, der Internationalen Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungspolitischen Informationsarbeit
Narrativer Abschlussbericht Spendenverdoppelung
Tiroler Schwerpunktprojekte
Das Land Tirol setzt jährlich einen Entwicklungsschwerpunkt, angelehnt an die besonderen Kompetenzen der Tirolerinnen und Tiroler. Dieser jährliche Fokus ist auch der Ausgangspunkt für die Tiroler Schwerpunktprojekte. Jene Projekte, die thematisch und regional mit dem jeweils gesetzten Schwerpunkt verknüpft sind, fördert das Land mit einer Summe von 20.000 Euro bis zu 100.000 Euro pro Projekt. Die Projektdauer muss dabei über ein Jahr gehen und darf drei Jahre nicht übersteigen. Die jährliche Frist für solche Förderansuchen ist der 31. Juli jeden Jahres Einreichungen nach diesem Termin werden nicht berücksichtigt.
Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit, der Internationalen Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungspolitischen Informationsarbeit
Narrativer Abschlussbericht mit Schwerpunkt
Tiroler Initiativen
Das Land Tirol kommt seiner Verantwortung für eine bessere und gerechtere Welt auch bei jenen Projekten nach, die nicht thematisch und regional mit dem jährlich gesetzten Entwicklungsschwerpunkt des Landes verknüpft sind. Im Rahmen der allgemeinen und strategischen Grundlagen der Internationalen Zusammenarbeit fördert das Land Tirol solche Projekte mit einer Förderhöhe zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Projekt. Die maximale Laufzeit für Tiroler Initiativen beträgt zwei Jahre. Die jährlichen Fristen für solche Förderansuchen sind der 30. April und der 31. Oktober. Einreichungen nach diesen zwei Stichtagen werden nicht berücksichtigt.
Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit, der Internationalen Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungspolitischen Informationsarbeit
Narrativer Abschlussbericht ohne Schwerpunkt
Tiroler Projekte zur Internationalen Humanitären Hilfe (IHH)
Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen und andere schwerwiegende Krisen – sie sind heutzutage leider bekannte Größen im täglichen Weltgeschehen und betreffen weltweit eine Vielzahl von Menschen, die aufgrund solcher unvorhergesehenen Notsituationen schnelle und umfangreiche Hilfe benötigen. Auch das Land Tirol nimmt diese Verantwortung wahr und gewährleistet im Rahmen der IHH finanzielle Mittel für Projekte, welche zur Minderung der akuten Not beitragen. Die entsprechenden Aufrufe erfolgen kurzfristig und die jeweiligen Projekte werden, sofern möglich, von speziell dafür zur Verfügung gestellten Budgetmitteln gefördert.
Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit, der Internationalen Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungspolitischen Informationsarbeit
Narrativer Abschlussbericht IHH
Entwicklungspolitische Informationsarbeit und Bewusstseinsbildung (EIB)
„Bildung ist die wichtigste Waffe, um die Welt zu verändern“ (Nelson Mandela). Zur Verwirklichung einer sowohl nachhaltigen als auch gerechten Welt ist es daher unerlässlich, das entwicklungspolitische Bewusstsein auf lokaler Ebene zu stärken. Diesem Ziel entsprechend stellt das Land Fördermittel für zivilgesellschaftliche Projekte der EIB sowie für Initiativen zum Nord-Süd und Süd-Süd-Austausch zur Verfügung. Die jährlichen Fristen für solche Förderansuchen sind der 30. April und der 31. Oktober. Einreichungen nach diesen zwei Stichtagen werden nicht berücksichtigt.
Richtlinie zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit, der Internationalen Humanitären Hilfe sowie der Entwicklungspolitischen Informationsarbeit
Narrativer Abschlussbericht EIB