Alpenkonvention
Internationaler Vertrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Alpen
Die Alpenkonvention ist ein Übereinkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Alpenstaaten. Der Sitz des Ständigen Sekretariats ist in Innsbruck. Eine Außenstelle befindet sich an der Europäischen Akademie (EURAC) in Bozen.
Seit 1995 ist die Alpenkonvention in Kraft. Zu den Unterzeichnern gehören acht Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und die Europäische Union. Im Rahmenvertrag verpflichten sich die Staaten sowie die EU zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen und legen allgemeine Maßnahmen fest. Die spezifischen Maßnahmen sind in acht Durchführungsprotokollen geregelt und umfassen folgende Themen: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Energie, Bodenschutz sowie Verkehr.
Die Maßnahmen werden durch Arbeitsgremien in konkrete Projekte umgesetzt. Über stattfindende Entwicklungen informiert der Alpenzustandsbericht regelmäßig. 16 Beobachterorganisationen wirken an der Arbeit der Alpenkonvention mit. Auch die ARGE ALP nimmt als Beobachter an der Alpenkonvention teil. Die Alpenkonvention fungiert zudem als Beobachterorganisation in der EU-Alpenraumstrategie (EUSALP) und leitet die EUSALP-Aktionsgruppe 6 (Erhaltung und Inwertsetzung natürlicher Ressourcen, inklusive Wasser und kultureller Ressourcen).
Weiterführende Informationen
- mehrjähriges Arbeitsprogramm der Alpenkonferenz 2023-2030
Kontakt
Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention
Herzog-Friedrich-Straße 15
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 588 589 0
Mail: info@alpconv.org
Internet: https://www.alpconv.org/de/startseite/