Europawahl 2024: Wahlkarten noch bis 7. Juni, 12 Uhr, beantragen

Abgabe direkt nach mündlicher (persönlicher) Beantragung und Abholung der Wahlkarte in der Gemeinde vor Ort, per Post oder am Wahltag in einem Wahllokal möglich

Am 9. Juni ist Europawahl: Wahlberechtigte, die am Wahltag auf Urlaub oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert sind, können ihre Stimme auch mittels Wahlkarte abgeben. Noch bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, können Wahlkarten mündliche in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wenn eine persönliche Übergabe an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann auch der schriftliche Antrag bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, gestellt werden.

So kann die Wahlkarte abgegeben werden:

Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben. Die Wahlkarte kann auch per Post oder am Wahlsonntag selbst abgegeben werden. Per Post muss die Wahlkarte bis spätestens 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen. Am Wahltag kann die Wahlkarte während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Auch die Abgabe durch eine Überbringerin/einen Überbringer ist zulässig.

Mehr Informationen zur Europawahl 2024 finden sich unter www.tirol.gv.at/europawahl2024.