Europawahl 2024: Wahlkarten noch bis 7. Juni beantragen

Abgabe direkt nach mündlicher (persönlicher) Beantragung und Abholung der Wahlkarte in der Gemeinde vor Ort, per Post oder am Wahltag in einem Wahllokal möglich

  • Alle Informationen zur Europawahl sowie Adressen, Öffnungszeiten und Informationen über die Barrierefreiheit aller Wahllokale: www.tirol.gv.at/europawahl2024

Am Tag der Europawahl nicht zuhause oder aus anderen Gründen verhindert? Neben der Wahl im Wahllokal können Wahlberechtigte, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen am Wahltag verhindert sind, auch bereits vorab mit Wahlkarte wählen. Eine schriftliche Beantragung (etwa auf dem Postweg oder per E-Mail) bzw. eine Beantragung über das Internet unter www.wahlkartenantrag.atist noch bis inklusive Mittwoch, 5. Juni, möglich. Anschließend – bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr – kann die Wahlkarte nur mehr mündlich in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wenn eine persönliche Übergabe an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann auch der schriftliche Antrag bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, gestellt werden.

So kann die Wahlkarte abgegeben werden:

Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben. Die Wahlkarte kann auch per Post oder am Wahlsonntag selbst abgegeben werden. Per Post muss die Wahlkarte bis spätestens 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen. Am Wahltag kann die Wahlkarte während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. Auch die Abgabe durch eine Überbringerin/einen Überbringer ist zulässig.

Wählen im Wahllokal

In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal. In größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte nur in jenem Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 26. März 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hat).

Mit einer sogenannten „offenen“ Wahlkarte, also einer Wahlkarte, die nicht zugeklebt und/oder bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, ist eine Stimmabgabe am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich möglich.

Mehr Informationen zur Europawahl 2024 sowie die Adressen, Öffnungszeiten und Informationen über die Barrierefreiheit aller Tiroler Wahllokale finden sich unter www.tirol.gv.at/europawahl2024.