Erbhöfe
Voraussetzungen
Wie erlangt man den „Erbhoftitel“?
Rechtliche Voraussetzungen
Durch die Verleihung des Titels „Erbhof“ wird das „[…] treue Festhalten an ererbtem bäuerlichen Besitz […]“ durch die Tiroler Landesregierung geehrt. Dabei werden mit der Bezeichnung „Erbhof“ „[…] ausschließlich jene für den Unterhalt einer Familie hinreichenden landwirtschaftlichen, mit einem Wohnhaus versehenen Besitzungen“ ausgezeichnet, die „seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad von Todes wegen oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen worden sind und vom Eigentümer selbst bewohnt und bewirtschaftet werden. […]“ (LGBl. 31/2019, § 1)
Um die Verleihung des „Erbhoftitels“ zu erlangen, muss der/die Eigentümer/in eines dafür in Frage kommenden Hofes ein entsprechendes Ansuchen an die Abteilung Repräsentationswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung stellen.
Das Ansuchen ist mittels des hier verfügbaren Antragsformulars, in dem der/die Antragsteller/in die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen des Tiroler Erbhofgesetzes (→ LGBl. 31/2019) bestätigt, über die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern bei der Abteilung Repräsentationswesen einzureichen. → Antragsformular (inkl. Beiblatt 1)
Welche Punkte bei der Antragstellung zu beachten sind, finden Sie in folgendem Leitfaden näher erläutert.
Leitfaden zur Antragstellung auf die Verleihung der Bezeichnung „Erbhof“
Antragsformular und Erfüllung der dort geforderten gesetzlichen Voraussetzungen
Das Antragsformular (Seite 1) und gegebenenfalls das Beiblatt 1 sind vollständig auszufüllen, die geforderten Anlagen einzuholen, die dort und im Antragsformular getätigten Angaben auf ihre Richtigkeit hin unterschriftlich und im Folgenden von der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer zu bestätigen.
Weg zum Grundbuch
Die im Antragsformular geforderten Anlagen – aktueller Auszug aus dem Hauptbuch des elektronischen Grundbuchs (Jahr der Antragsstellung), Verzeichnis der gelöschten Eintragungen und Kopie des B-Blattes des alten handgeschriebenen Hauptbuches – sind vom Antragsteller/der Antragstellerin beim zuständigen Grundbuch einzuholen. Das Grundbuch liegt am für die jeweilige Katastralgemeinde zuständigen Bezirksgericht auf (→ Bezirksgerichte mit zuständigen Katastralgemeinden).
Jeder Hof hat im Grundbuch eine eigene Einlagezahl (z. B. 16/I bzw. 90016) innerhalb der jeweiligen Katastralgemeinde. Auf dem sogenannten B-Blatt des alten Hauptbuches und dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen finden sich namentlich sämtliche Vorbesitzer seit der Grundbuchanlegung. Es lässt sich auf einen Blick feststellen, wie viele Generationen im 20. bzw. 21. Jahrhundert am Hof saßen und wann etwa der Vater/die Mutter, der Großvater/die Großmutter, der Urgroßvater/die Urgroßmutter den Hof erbte, übernahm oder kaufte. Für die Antragsbegutachtung ist es wichtig, wann und wie die Vorbesitzer den Hof erwarben (Besitztitel). Ebenso wichtig ist aber, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Vorbesitzer zueinander standen.
Da allerdings die Verwandtschaftsverhältnisse zu den Vorbesitzern (z. B. Vater, Mutter, Bruder, Schwester etc.) aus dem B-Blatt des Hauptbuches und dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen nicht eindeutig hervorgehen, ist es nötig, dass der Antragsteller/die Antragstellerin diese selbst auf der Kopie des B-Blattes des alten Hauptbuches und auf dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen händisch einfügt. Sollte dennoch das Verwandtschaftsverhältnis zu einem Vorbesitzer nicht bekannt sein, ist dies mit einem Fragezeichen zu vermerken. (→ Bilder oben)
Die vom Antragsteller/der Antragstellerin getätigten Angaben werden sodann im Zuge der historischen Gutachtererstellung seitens der Abteilung Tiroler Landesarchiv des Amtes der Tiroler Landesregierung anhand der digitalisierten Matrikenbücher stichprobenartig überprüft bzw. bei Bedarf ergänzt. Wurde ein Hof nach Anlegung des Grundbuches nicht immer in direkter Linie oder Seitenlinie bis zum zweiten Grad weitergegeben, ist eine Antragstellung nicht sinnvoll:
Beispiel: Dem Antragsteller ist bekannt, dass im 20. Jahrhundert ein Voreigentümer den Hof von seiner Tante geerbt hatte. Somit würde die Übergabe nach den gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen werden, da der Hof nicht in gerader Linie bzw. in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad weitergegeben wurde.
Weg zur Bezirkslandwirtschaftskammer
Mit dem ausgefüllten Antragsformular und den eingeholten (um die Verwandtschaftsverhältnisse ergänzten) Anlagen hat der Antragsteller/die Antragstellerin bei der für ihn/sie bzw. seinen/ihren Hof zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer vorstellig zu werden (→ Bezirkslandwirtschaftskammern Tirols). Diese bestätigt in der Folge, ob der Hof tatsächlich vom Eigentümer/der Eigentümerin bewohnt und bewirtschaftet wird und ob die Lage der Hofstelle gleichgeblieben ist oder sich diese geändert hat (vgl. Antragsformular Punkte a–e und gegebenenfalls Beiblatt 1).
Auch hier gilt, wenn eine der gemäß Erbhofgesetz im Antragsformular geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt wird, ist eine Antragstellung nicht sinnvoll:
Beispiel: Der Antragsteller und Eigentümer bewirtschaftet und bewohnt den Hof nicht selbst, sondern hat diesen verpachtet. Auch in diesem Fall erfüllt der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
Gleichzeitig kann in der Bezirkslandwirtschafskammer der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin noch einmal gemeinsam mit dem Antragsteller/der Antragstellerin anhand der Anlagen aus dem Grundbuch überprüfen, ob alle verwandtschaftlichen Voraussetzungen für einen „Erbhof“ gegeben sind und das Antragsformular vollständig und korrekt ausgefüllt bzw. unterfertigt wurde. Nur wenn der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin davon überzeugt ist, dass nicht durch Onkeln, Tanten oder entfernt Verwandte die Besitzfolge der direkten Linie unterbrochen wurde, empfiehlt sich die Weiterleitung des Erbhofantrages an die Abteilung Repräsentationswesen.
Der Antragsteller/die Antragstellerin hat damit alle von ihm/ihr geforderten Informationen für eine korrekte Antragstellung erbracht. Es ist nicht vorgesehen, dass seitens der Antragsteller eine besitzgeschichtliche Recherche über die im Antragsformular geforderten Angaben hinaus erstellt wird. Dies erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen der Abteilung Tiroler Landesarchiv!
Antragsprüfung durch die Abteilung Repräsentationswesen
Langt der Antrag bei der Abteilung Repräsentationswesen ein, wird dieser auf seine formale Richtigkeit hin überprüft. Ist diese gegeben, wird der Antrag samt Anlagen an die Abteilung Tiroler Landesarchiv zur historischen Gutachtenerstellung weitergeleitet.
Historische Gutachtenerstellung durch die Abteilung Tiroler Landesarchiv
Basierend auf den im Antrag (samt Anlagen) enthaltenen Informationen, werden in einem ersten Schritt die vom Antragsteller/der Antragstellerin händisch eingetragenen Verwandtschaftsverhältnisse zu den Vorbesitzern auf der Kopie des B-Blattes des alten Hauptbuches und auf dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen anhand der digitalisierten Matrikenbücher stichprobenartig überprüft bzw. bei Bedarf ergänzt. Sind die vom Antragsteller/der Antragstellerin getätigten Angaben korrekt, beginnen die zuständigen Sachbearbeiter mit der besitzgeschichtlichen Recherche in den Verfachbüchern (= Vorläufer des Grundbuchs) bzw. in anderen besitzgeschichtlichen Quellen, um die Vorbesitzer und Besitzwechsel des beantragten Hofes vor Anlegung des Grundbuches zu belegen.
Nach erfolgter besitzgeschichtlichen Recherche, in der festgestellt wurde, ob die Weitergabe des beantragten Hofes über 200 Jahre hinweg gemäß den Bestimmungen des Tiroler Erbhofgesetzes nachgewiesen werden kann oder nicht, wird ein diesbezügliches Gutachten an die Abteilung Repräsentationswesen zurückgeschickt.
Bescheid durch die Abteilung Repräsentationswesen
Basierend auf dem historischen Gutachten der Abteilung Tiroler Landesarchiv wird von der Abteilung Repräsentationswesen ein positiver bzw. negativer Bescheid über das Erlangen der „Erbhofwürde“ ausgestellt und dem Antragsteller/der Antragstellerin übermittelt. Gleichzeitig erfolgen Gebührenvorschreibungen von EUR 14,30 (Antragsprüfung), gegebenenfalls zuzüglich EUR 4,20 (Verwaltungsabgabe).
Ist ein Antrag positiv beschieden worden, steht einer feierlichen Verleihung des Bronze-Erbhofschildes samt Urkunde nichts mehr im Wege.
Bezirksgerichte mit zuständigen Katastralgemeinden
Bezirksgericht Hall in Tirol – zuständig für die Katastralgemeinden (im Folgende KGs): Absam, Ampaß, Baumkirchen, Fritzens, Gnadenwald, Großvolderberg, Hall (in Tirol), Heiligkreuz I und Heiligkreuz II, Kleinvolderberg, Kolsass, Kolsassberg, Mils, Rinn, Rum, Thaur I und Thaur II, Tulfes, Vögelsberg, Volders, Wattenberg und Wattens)
- Bezirksgericht Hall in Tirol (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Imst – zuständig für die KGs: Arzl (im Pitztal), Imst, Imsterberg, Jerzens, Karres, Karrösten, Mils (bei Imst), Nassereith, Pitztal, Tarrenz und Wenns
- Bezirksgericht Imst (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Innsbruck – zuständig für die KGs: Aldrans, Amras, Arzl, Axams, Birgitz, Ellbögen, Fulpmes, Götzens, Gries am Brenner, Gries im Sellrain, Grinzens, Gschnitz, Hötting, Igls, Innsbruck, Kematen (in Tirol), Kreith, Lans, Leithen, Leutasch, Matrei am Brenner, Mieders, Mühlau, Mühlbachl, Mutters, Natters, Navis, Neustift (im Stubaital), Obernberg (am Brenner), Patsch, Pfons, Pradl, Reith (bei Seefeld), St. Sigmund (im Sellrain), Scharnitz, Schmirn, Schönberg (im Stubaital), Seefeld (in Tirol), Sellrain, Sistrans, Steinach (am Brenner), Telfes (im Stubai), Trins, Vals, Vill, Völs und Wilten
- Bezirksgericht Innsbruck (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Kitzbühel – zuständig für die KGs: Aurach (bei Kitzbühel), Brixen im Thale, Fieberbrunn, Going (am Wilden Kaiser), Hochfilzen, Hopfgarten Land, Hopfgarten Markt, Itter, Jochberg, Kirchberg (in Tirol), Kirchdorf (in Tirol), Kitzbühel-Land, Kitzbühel-Stadt, Kössen, Oberndorf (in Tirol), Reith (bei Kitzbühel), St. Jakob (in Haus), St. Johann in Tirol, St. Ulrich (am Pillersee), Schwendt, Waidring und Westendorf
- Bezirksgericht Kitzbühel (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Kufstein – zuständig für die KGs: Angath, Häring, Buchberg, Ebbs, Ellmau, Erl, Kirchbichl, Kufstein, Langkampfen, Mariastein, Morsbach, Niederndorf, Niederndorferberg, Rettenschöß, Scheffau (am Wilden Kaiser), Schwoich, Söll, Thierberg, Thiersee, Walchsee, Wörgl-Kufstein und Wörgl-Rattenberg
- Bezirksgericht Kufstein (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Landeck – zuständig für die KGs: Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Flirsch, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Nauders I, Nauders II-Noggels, Pettneu (am Arlberg), Pfunds, Pians, Prutz, Ried (im Oberinntal), St. Anton am Arlberg, Schönwies, See, Serfaus, Spiss, Stanz (bei Landeck), Strengen, Tobadill, Tösens, Zams und Zamserberg
- Bezirksgericht Landeck (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Lienz – zuständig für die KGs: Abfaltersbach, Ainet, Alkus, Amlach, Anras, Arnbach, Asch mit Winkl, Außervillgraten, Bannberg, Burgfrieden, Burg-Vergein, Dölsach, Dörfl, Glanz, Göriach, Görtschach-Gödnach, Gwabl, Hollbruck, Hopfgarten in Defereggen, Innervillgraten, Iselsberg, Kals (am Großglockner), Kartitsch, Kosten, Lavant, Leisach, Lengberg, Lienz, Matrei in Osttirol-Land, Matrei in Osttirol-Markt, Nikolsdorf, Nörsach, Oberaßling, Oberdrum, Obergaimberg, Oberlienz, Obernußdorf, Obertilliach, Panzendorf, Patriasdorf, Penzendorf, Prägraten, Ried, St. Jakob in Defereggen, St. Johann im Walde, St. Veit in Defereggen, Schlaiten, Schrottendorf, Sillian, Sillianberg, Strassen, Stribach, Stronach, Tessenberg, Thal, Thurn, Tristach, Unteraßling, Untergaimberg, Unternußdorf, Untertilliach und Virgen
- Bezirksgericht Lienz (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Rattenberg – zuständig für die KGs: Alpbach, Auffach, Brandenberg, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Hygna, Kundl, Liesfeld, Mariathal, Münster, Niederau, Oberau, Radfeld, Rattenberg, Reith (im Alpbachtal), Scheffach, Thierbach, Unterangerberg, Voldöpp und Zimmermoos
- Bezirksgericht Rattenberg (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Reutte – zuständig für die KGs: Bach, Berwang, Biberwier, Bichlbach, Bichlbächle, Breitenwang, Ehenbichl, Ehrwald, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Frauensee, Gramais, Grän, Häselgehr, Heiterwang, Hinterbichl, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Jungholz, Kaisers, Lechaschau, Lermoos, Mitteregg, Musau, Namlos, Nesselwängle, Oberletzen, Oberpinswang, Pfafflar, Pflach, Reutte, Rinnen, Schattwald, Stanzach, Steeg, Tannheim, Unterletzen, Unterpinswang, Vils, Vorderhornbach, Wängle, Weißenbach (am Lech) und Zöblen
- Bezirksgericht Reutte (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Schwaz– zuständig für die KGs: Achental, Bruck am Ziller, Buch (bei Jenbach), Eben (am Achensee), Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Steinberg (am Rofan), Straß (im Zillertal), Terfens, Vomp, Weer, Weerberg und Wiesing
- Bezirksgericht Schwaz (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Silz – zuständig für die KGs: Haiming, Längenfeld, Mieming, Mötz, Obsteig, Ötz, Rietz, Roppen, Sautens, Silz, Sölden, Stams und Umhausen
- Bezirksgericht Silz (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Telfs– zuständig für die KGs: Flaurling, Hatting, Inzing, Oberhofen (im Inntal), Oberperfuß, Pettnau, Pfaffenhofen, Polling (in Tirol), Ranggen, Telfs, Unterperfuß, Wildermieming und Zirl
- Bezirksgericht Telfs (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirksgericht Zell am Ziller – zuständig für die KGs: Aschau (im Zillertal), Brandberg, Distelberg, Finkenberg, Fügen, Fügenberg, Gerlos, Gerlosberg, Hainzenberg, Hart (im Zillertal), Kaltenbach, Laimach, Mayrhofen, Ramsberg, Ried (im Zillertal), Rohrberg, Schlitters, Schwendau, Schwendberg, Stumm, Stummerberg, Tux, Uderns, Zell am Ziller und Zellberg
- Bezirksgericht Zell am Ziller (Homepage des Bundesministeriums für Justiz)
Bezirkslandwirtschaftskammern Tirols
- Bezirkslandwirtschaftskammer Imst
- Bezirkslandwirtschaftskammer Innsbruck und Bauberatung
- Bezirkslandwirtschaftskammer Kitzbühel
- Bezirkslandwirtschaftskammer Kufstein
- Bezirkslandwirtschaftskammer Landeck
- Bezirkslandwirtschaftskammer Lienz
- Bezirkslandwirtschaftskammer Reutte
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