Förderungen
Als Förderungsempfänger sind Sie verpflichtet, in geeigneter Weise (bei Veranstaltungen, auf Plakaten, in Zeitungen etc.) darauf hinzuweisen, dass Sie vom Land Tirol unterstützt werden. Hierzu verwenden Sie unser Förderlogo (urheberrechtlich geschützt!).
Informationen zur weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten:
Gemäß § 3 Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012 idgF, werden personenbezogene Daten zu ausbezahlten Förderungen dem Landtag übermittelt und auf der Internetseite des Landes Tirol für die Dauer von zwei Jahren veröffentlicht. Zur Wahrung der berechtigten Interessen des Landes Tirol, insbesondere zur Vermeidung von Doppelförderungen, werden die im Rahmen der Förderungsabwicklung verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an die Transparenzdatenbank des Bundes übermittelt. Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Gebarungsprüfungen der Rechnungshof gemäß § 3 Rechnungshofgesetz, BGBl. Nr. 144/1948 idgF sowie der Landesrechnungshof gemäß § 5 Tiroler Landesrechnungshofgesetz, LGBl. Nr. 18/2003 idgF, befugt sind, von allen ihrer Prüfzuständigkeit unterliegenden Dienststellen, Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Rechtsträgern alle erforderlich erscheinenden Auskünfte und die Übermittlung von Akten und sonstigen Unterlagen zu verlangen und in diese Einschau zu nehmen. Die Prüfberichte des Rechnungshofes bzw. des Landesrechnungshofes werden nach der parlamentarischen Behandlung veröffentlicht.