Leitlinie Einwanderung
Wir sind im Bereich Einwanderung für das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen auf Landesebene zuständig.
Anträge auf die Erteilung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen) werden bei den Bezirksverwaltungsbehörden bearbeitet.
Die dauerhafte Zuwanderung ist in Österreich einer Regulierung unterworfen, weshalb jährlich eine Quote für die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen festgelegt wird.
Wir sind für die Verwaltung des Quotenkontingentes für Tirol zuständig. Das Quotenregister, mit dem die Verwaltung der Quote gehandhabt wird, wird von uns geführt.
Was wir anbieten
- Wir erteilen auf Anfrage Auskunft über den Rang im Quotenreihungsregister
- Wir erteilen den Behörden Rechtsauskünfte und bieten Fortbildungsveranstaltungen an
Für wen wir da sind
- Fremde, die in Tirol Aufenthalt nehmen, sich niederlassen wollen oder bereits niedergelassen sind
- MitarbeiterInnen der Fremdenrechtsabteilungen in den Bezirksverwaltungsbehörden
Unsere Aufträge
- Führung des Quotenreihungsregisters
- Weitergabe von Informationen an die Bezirksverwaltungsbehörden, sowie Ausübung der Dienstaufsicht