Welche Aufenthaltstitel gibt es?
Aufenthaltsbewilligungen
erhalten Drittstaatsangehörige, die nur vorübergehend Aufenthalt nehmen, wobei der Aufenthalt 6 Monate übersteigen muss (für einen kürzeren Aufenthalt wird ein Visum erteilt).
Aufenthaltsbewilligungen werden quotenfrei vergeben.
Niederlassungsbewilligungen
erhalten Drittstaatsangehörige, die sich niederlassen, also den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich begründen.
Diese sind in vielen Fällen quotenpflichtig.