Allgemeines zum Tiroler Familienpass
Der Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass ist elektronisch mittels Online-Formular oder über Digital Service Tirol zu beantragen.
Änderungen im Rahmen des Tiroler Familienpasses können über Digital Service Tirol eigenständig vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Servicebeschreibung.
Ziel der Förderung
Der Tiroler Familienpass ist eine kostenlose Vorteilskarte, die Familien zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten anregen und gleichzeitig zur finanziellen Unterstützung und Entlastung von Familien beitragen soll.
Gegenstand
Der Tiroler Familienpass ermöglicht die Inanspruchnahme von Vergünstigungen, die von den jeweiligen Vorteilsgebern zur Verfügung gestellt werden.
Diese Vergünstigungen bestehen insbesondere in Form von laufenden Rabatten oder (einmaligen) Gutscheinen entsprechend der zwischen dem Land Tirol und dem jeweiligen Vorteilsgeber abgeschlossenen Vereinbarung.
Antragsteller*innen
Antragsteller*innen können sein:
- Personen, die für mindestens ein minderjähriges Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
- Personen, die mit einem volljährigen Kind mit Behinderungen im selben Haushalt leben.
- Elternteile, die nicht ständig im selben Haushalt mit dem Kind wohnen, aber ihr Kontaktrecht ausüben.
- Pflegeeltern und Bereitschaftseltern.
- Enge Bezugspersonen von Kindern in privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und in sozialpädagogischen Einrichtungen mit Bewilligung gemäß § 12 oder § 22 Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz (TKJHG).
Weitere Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz des*r Antragsteller*in muss sich in Tirol befinden.
- Der*die Antragsteller*in oder eine andere im selben Haushalt wie das Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen, im Fall des § 2 Z 2 die erhöhte Familienbeihilfe.
Ausgenommen von der Voraussetzung des Bezugs der Familienbeihilfe sind Personen, die sich in der Grundversorgung befinden und Personen gemäß § 2 Z 3, 4 und 5.
Gültigkeitsdauer
Der Tiroler Familienpass ist ab Ausstellung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten im Familienpass eingetragenen Kindes gültig, sofern die Voraussetzungen nach §§ 2 und 3 vorliegen. In den Fällen des § 2 Z 2 ist der Tiroler Familienpass bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gültig, sofern die Voraussetzungen nach §§ 2 und 3 vorliegen.
In Fällen einer missbräuchlichen Verwendung wird der Tiroler Familienpass eingezogen bzw. gelöscht und verliert damit seine Gültigkeit.
Nachweis der Identität
Auf Verlangen des Vorteilsgebers ist zum Nachweis der Identität der*des Familienpassinhaber*in ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen.
Beantragung und Ausstellung
- Der Tiroler Familienpass kann elektronisch mittels Online-Formular oder über Digital Service Tirol beantragt werden.
- Der*die Antragsteller*in erhält den Tiroler Familienpass kostenlos in digitaler Form. Dies gilt auch für den*die Partner*in, mit dem der*die Antragsteller*in verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft wohnt („Partnerkarte“).
- Familienpassinhaber*innen können den Tiroler Familienpass zur Nutzung des „Oma+Opa Bonus“ digital übertragen.
Oma+Opa Bonus
Vorteilsgeber des Tiroler Familienpasses können optional Vergünstigungen auch für Großeltern (bzw. Großelternteile) für gemeinsame Aktivitäten mit den Enkelkindern (anstelle der Eltern) gewähren. Zur Nutzung des „Oma+Opa Bonus“ ist der Familienpass, auf dem die Enkelkinder eingetragen sind, vorzuweisen.
Nutzung des Tiroler Familienpasses als "EuregioFamilyPass"
Im Rahmen eines gemeinsamen Familienpass-Projektes der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino gilt der Tiroler Familienpass als „EuregioFamilyPass“ nach den „EuregioFamilyPass Richtlinien“.