Eltern-Kind-Zentren
Anträge sind mittels Online-Formular einzubringen.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, Eltern in ihrer Elternrolle und Elternkompetenz durch ein niederschwelliges Angebot zum elterlichen Erfahrungsaustausch und Bildungsangebote mit gesundheitsbezogenen und pädagogischen Schwerpunkten zu unterstützen und zu stärken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Förderung von Eltern-Kind-Gruppen zu erhöhen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Eltern-Kind-Zentren.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sowie sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen sein, die Träger eines Eltern-Kind-Zentrums sind.
Weitere Voraussetzungen
Räumliche Voraussetzungen
- die Räumlichkeiten müssen öffentlich zugänglich sein
- mindestens ein kindgerecht ausgestalteter Gruppenraum, sowie eine Kochgelegenheit und kindgerecht nutzbare Sanitäranlagen müssen gegeben sein
- für Aktivitäten, an denen Eltern teilnehmen, ist eine entsprechende erwachsenengerechte Möblierung vorzusehen
- für angemietete externe Räumlichkeiten sind die oben angeführten Voraussetzungen sinngemäß anzuwenden
Fachliche Voraussetzungen
- das eingesetzte Personal hat die mit der jeweiligen Aufgabenstellung erforderliche fachliche Qualifikation aufzuweisen
- das eingesetzte Personal hat sich laufend fortzubilden
- die Einstellung von Mitarbeiter*innen, sowie die hierfür erforderliche Bewertung der jeweiligen Qualifikation, obliegt dem Träger des Eltern-Kind-Zentrums. Der Träger des Eltern-Kind-Zentrums hat auch für eine laufende Fortbildung des Personals Sorge zu tragen.
Inhaltliche Voraussetzungen/Angebote
- Öffnungszeiten von mindestens 20 Stunden pro Woche an mindestens 36 Wochen im Jahr sind zu gewährleisten. In dieser Zeit steht eine Ansprechperson des jeweiligen Eltern-Kind-Zentrums zur Verfügung.
- Für den elterlichen Erfahrungsaustausch ist ein mindestens einmal pro Woche und an mindestens 36 Wochen im Jahr stattfindender offener Treffpunkt anzubieten. Bei der Termingestaltung ist auf berufstätige Eltern Rücksicht zu nehmen. Eine Treffpunkteinheit dauert 60 Minuten.
- Pro Jahr sind mindestens zwei Kurse zu Themen rund um die Geburt anzubieten. Das Angebot hat in Abstimmung mit der Abteilung Landessanitätsdirektion beim Amt der Tiroler Landesregierung zu erfolgen.
- Pro Jahr sind mindestens zwei Kurse zu pädagogisch einschlägigen Themen anzubieten.
- Pro Woche und an mindestens 36 Wochen im Jahr sind mindestens eine Eltern-Kind-Gruppe als Kurseinheit anzubieten. Eltern-Kind-Gruppen sind fixe Gruppen mit einer regelmäßigen Teilnahme der angemeldeten Kinder und Eltern. Eine Kurseinheit dauert 60 Minuten.
Es können nur Angebote gefördert werden, die nicht gewinnorientiert sind.
Für Eltern-Kind-Zentren, die unterjährig ihren Betrieb aufnehmen oder einstellen, gilt die Vorgabe von mindestens 36 Wochen pro Jahr (lit. a, b und e) sowie von mindestens zwei Kursen pro Jahr (lit. c und d) nicht.
Förderzeitraum
Die Förderung wird für ein Kalenderjahr gewährt, in den Fällen des § 4 Z 5 für den jeweiligen Betriebszeitraum.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung wir als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.
- Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Zuschuss für die Gewährleistung der Öffnungszeiten, für das Angebot offener Treffpunkte, für Angebote im Bereich Gesundheit und Elternbildung, sowie einem Zuschuss für Eltern-Kind-Gruppen.
- Die Förderung darf 85 % der im Förderzeitraum angefallenen Gesamtkosten des Eltern-Kind-Zentrums nicht überschreiten.
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Online-Formulareinzureichen.
Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Konzept der Einrichtung
- detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes
- Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des*der Fördernehmer*in für das Gesamtjahr
- Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen
- bei erstmaligen Ansuchen Angabe zum*zur Fördernehmer*in (Firmenbuchauszug,
Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten) - Bestätigung des Trägers des Eltern-Kind-Zentrums, dass die erforderlichen räumlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Fördervereinbarung
Über das zu fördernde Projekt ist eine schriftliche Fördervereinbarung (Fördervertrag) abzuschließen. Der Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht mit der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung. Zur Festlegung der endgültigen Förderhöhe und zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung, sind die Unterlagen, wie in der Fördervereinbarung festgelegt, vorzulegen.