Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
Neue Förderrichtlinie ab 07. November 2023.
Diese tritt mit 01. Jänner 2024 in Kraft.
Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen zu erleichtern.
Gegenstand
Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
Weitere Voraussetzungen
- Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im
- Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers*der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
- Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.
- Förderungen werden für Kinder bis zur 9. Schulstufe gewährt, die eine Pflichtschule besuchen.
- Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 60 % unterhalb der Einkommensgrenze „I“ der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal € 150,00.
- 50 % zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal € 125,00.
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Auszahlung des Förderbetrages
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Schule über die erfolgte Teilnahme des zu fördernden Kindes und die geleistete Teilnahmegebühr.
Die Bestätigung ist spätestens drei Monate nach Schulveranstaltungsende unaufgefordert zu übermitteln.
Richtlinien zum Downloaden
Online-Beantragung - Handbücher/Ausfüllhilfen
Information
Alphabetische Unterteilung nach Nachnamen
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: A - E
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: F - J
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: K - O
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: P - Z