Förderung von Institutionen im Generationenbereich (Familien und SeniorInnen)
Neue Richtlinie ab 01.01.2023
Anträge sind grundsätzlich online einzubringen.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, familienunterstützende, seniorenunterstützende und generationenübergreifende Angebote in familien- und seniorenpolitischen Handlungsfeldern und Lebensphasen zu fördern und Digitalisierungsmaßnahmen in familien- und seniorenspezifischen Bereichen voranzutreiben.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind:
- Bildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen für Familien und Senioren,
- Digitalisierungsprojekte für Familien und Senioren,
- generationenübergreifende Projekte und Maßnahmen,
- Familienberatungsstellen des Bundes, die im Sinne des Familienberatungsförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 80/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 61/2013, eingerichtet wurden,
- Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expertenarbeit.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können sein:
- Einzelunternehmen
- eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften und Vereine
- sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen
Weitere Voraussetzungen
Es können nur Projekte gefördert werden, die nicht gewinnorientiert sind und im Interesse der Familien- und Seniorenarbeit in Tirol gelegen sind. Weitere Fördervoraussetzungen können projektspezifisch in den abzuschließenden Förderverträgen formuliert werden.
Förderzeitraum
Die Förderung wird für ein Kalenderjahr gewährt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss oder als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt werden. Art und Höhe der vom Land geförderten Kosten sind in der jeweiligen Fördervereinbarung festzulegen.
Förderbare Kosten
- Förderbare Kosten sind Personal- und/oder Sachkosten für Maßnahmen gemäß § 2.
- Eine Auflistung der förderbaren Kosten findet sich auf der Homepage der Förderstelle.
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- detaillierte Beschreibung des zu fördernden Gegenstandes
- detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes
- Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des*der Fördernehmer*in für das Gesamtjahr
- Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen
- bei erstmaligen Ansuchen Angabe zum*zur Fördernehmer*in (Firmenbuchauszug,
Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Fördervereinbarung
Über das zu fördernde Projekt ist eine schriftliche Fördervereinbarung (Fördervertrag) abzuschließen. Der Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht mit der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung. Zur Festlegung der endgültigen Förderhöhe und zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung, sind die Unterlagen, wie in der Fördervereinbarung festgelegt, vorzulegen.
Richtlinien zum Downloaden
Information/Ansprechpartner*innen
- Institutionen im Familienbereich
- Familienberatungsstellen
- Institutionen im Seniorenbereich