Spiel-mit-mir-Wochen
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, die Familienfreundlichkeit in Tirol und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Unterstützung von Kinderbetreuungsangeboten während der Schulferien, welche versuchen die zeitlichen Bedürfnisse und Wünsche der Eltern zu berücksichtigen, zu erhöhen.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Spiel-mit-mir-Wochen.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können sein:
- Einzelunternehmen
- eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften und Vereine
- sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen
Förderabwicklung
- Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes bzw. der zu fördernden Maßnahme einzureichen.
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Beschreibung des Projektes bzw. der inhaltlichen Angebote (Programm)
- Kostenkalkulation
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen - Die Förderentscheidung und die Prüfung der einzelnen Förderanträge erfolgt durch die Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
- Über das zu fördernde Projekt ist eine schriftliche Fördervereinbarung (Fördervertrag) abzuschließen. Der Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht mit der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung.
- Fördervereinbarungen werden schriftlich übermittelt und sind binnen einer festgesetzten Frist unterfertigt zu retournieren.
- Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung, in der die Zahlungsmodalitäten geregelt werden.
Weitere Voraussetzungen
- Das Angebot muss während der Schulferien für mindestens zwei Wochen und für mindestens 40 Stunden pro Woche gewährleistet sein und einen täglichen Mittagstisch umfassen
- Die betreuten Kinder müssen zwischen 3 bis 14 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben.
- Die Gruppengröße muss mindestens 10 Kinder umfassen.
- Für je 8 Kinder ist mindestens eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson vorzusehen.
- Betreuungspersonen müssen volljährig sowie körperlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein und die Voraussetzungen nach § 29 Abs. 11 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 idF LGBl. Nr. 64/2022, erfüllen.
- Die genützten Räumlichkeiten und sanitären Anlagen müssen kindgerecht ausgestattet und öffentlich zugänglich sein sowie der jeweiligen Gruppengröße entsprechen.
- Die Inhalte der Spiel-mit-mir-Woche müssen qualitätsvoll und pädagogisch anspruchsvoll gestaltet sein.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt
- ab einer Anwesenheit von 3 Tagen pro Woche: 35,00 Euro pro Kind und Woche
- bis zu einer Anwesenheit von 2 Tagen pro Woche: 17,50 Euro pro Kind und Woche
Die Gesamtförderung darf 85% der im Förderzeitraum angefallenen Gesamtkosten der Spiel-mit-mir-Woche nicht überschreiten.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie und nach der „Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung“ für denselben Zeitraum ist nicht zulässig.
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes bzw. der zu fördernden Maßnahme in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Landesregierung einzureichen.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages wird in der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung geregelt und erfolgt im Nachhinein nach Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß Fördervereinbarung. Zur Festlegung der endgültigen Förderhöhe und zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung ist die befüllte Anwesenheitsliste gemeinsam mit den in der Fördervereinbarung vorgeschriebenen Unterlagen vorzulegen.